6.5
BEREICH KONSTANZ
Graffitisprayer gestellt
Konstanz Überrascht wurden am Donnerstagmorgen wohl drei Sprayer, die gg. 04.00 Uhr eine Mauer an der Gustav-Schwab-Straße besprühten, vom plötzlichen Eintreffen der Polizei. Die Männer ließen Fahrräder, Spraydosen und weitere Utensilien zurück und flüchteten über ein Grundstück in die Steinstraße. Dort konnten die verfolgenden Beamten einen 17 Jahre alten Jugendlichen aus Allensbach vorläufig festnehmen. Seine beiden Mittäter konnten flüchten, deren Ermittlung dürfte aber keinen allzu großen Aufwand verursachen.
Kurioses erlebten hierbei Beamte einer Streife die in die Fahndung nach den flüchtenden Tätern eingebunden waren. Sie kontrollierten am Bahnhof Petershausen eine Vierergruppe von Männern von Anfang bis Mitte Zwanzig. Hierbei fiel auf, dass ein 25-jähriger Mann aus einer Randengemeinde im Gesicht blutverschmiert war. Als Ursache wurde den Beamten mitgeteilt, dass er auf der Gustav-Schwab-Straße gelaufen sei, als ihm zwei männliche Personen entgegen rannten. Im Vorbeirennen soll ihm einer der Männer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Der Mann steckte dies jedoch weg, eine Strafverfolgung wollte er nicht.
Unfall
Konstanz Ein 73 Jahre alter Mann aus Stuttgart hatte am Mittwoch, gg. 15.50 Uhr, seinen BMW auf einem Stellplatz an der Moltkestraße geparkt und wartete im Fahrzeug auf seinen Enkel. Rechts neben ihm war ein Mercedes geparkt, dessen Fahrer zwischenzeitlich kam, in seinen Pkw einstieg und rückwärts ausparkte. Plötzlich wackelte der BMW, worauf der wartende 73-jährige Fahrer ausstieg und feststellte, dass der Mercedes beim Ausparken mit der linken vorderen Ecke die rechte hintere Beifahrertür des BMWs gestreift hatte. Der Schaden am BMW betrug ca. 2000 €.
Sofort stoppte er den Mercedes, dessen Fahrer wegfahren wollte. Der 97 Jahre alte Mercedes-Fahrer entgegnete jedoch, dass das nicht sein könne, da er nichts bemerkt habe.
Schließlich wurde die Polizei hinzugezogen, die bei einem Stellversuch durchaus korrespondierende Schäden feststellen konnte. Da am Mercedes jedoch alle vier Stoßstangenecken von wohl zahlreichen kleineren Karambolagen vorgeschädigt waren, war am Mercedes kein wirtschaftlich wägbarer Schaden entstanden.
Im Rahmen von Ermittlungen bei Unfallfluchten müssen Gutachter oft die Frage der Bemerkbarkeit klären, die dann oft Ermittlungen wegen Unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle (sog. Unfallflucht) nach sich ziehen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass Schäden entstehen, die von den verantwortlichen Fahrern nicht bemerkt werden (z.B. großes unübersichtliches Fahrzeug, enge Verkehrsverhältnisse, laute Geräusche, schlechte Straße, schlechtes Seh- oder Hörvermögen der Fahrer, etc.). Eine Schadensersatzpflicht besteht auch hier, da diese nicht an eine Bemerkbarkeit gekoppelt ist.
Unfall
Konstanz Polizeibeamte wurden am Mittwoch, gg. 11.30 Uhr, zu einem Unfall in den Enzianweg gerufen. Ein 42 Jahre alter Mann aus der Schweiz hatte mit dem Bereich des rechten Hinterrades seines Nissans eine Ecke eines am Fahrbahnrand geparkten Opel Corsas gestreift. Hierbei waren am Nissan ca. 2000 €, am Opel ca. 1500 € Sachschaden entstanden.
Als Unfallursache wurde angegeben, dass ein schnelles Ausweichen nach rechts nötig gewesen wäre, da eine 48 Jahre alte Frau mit ihrem Ford an der direkt folgenden Einmündung von der Wollmatinger Straße nach links eingebogen sei und hierbei die Kurve geschnitten habe.
Die Gegenseite ist wiederum der Meinung, dass sie beim Linksabbiegen den Nissan erkannt und angehalten habe, erst danach sei es durch diesen zur Kollision mit dem Opel gekommen.
BEREICH RADOLFZELL
keine Meldung
BEREICH SINGEN
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Singen Als ein 39 Jahre alter Busfahrer mit einem Linienbus am Mittwochabend, gg. 19.25 Uhr, gerade unter der Bahnbrücke in der Güterstraße / Fittingstraße durchfuhr, knallte plötzlich ein Gegenstand in die Windschutzscheibe des Busses.
Der als kleine Jägermeister-Flasche identifizierte Gegenstand verursachte ein ca. fünf Zentimeter großes kraterförmiges Loch in der Windschutzscheibe mit bis zu 50 cm langer sternförmiger Rissbildung.
Der Ersatz der großen Scheibe dürfte in die Tausende gehen.
Die Flachmann-Flasche wurde sichergestellt, eine Person die die Flasche möglicher Weise geworfen haben könnte, konnte nicht gesehen werden.
Unfall
Singen Als Polizeibeamte am Mittwochmittag, gg. 13.00 Uhr, zu einem Unfall in die Widerholdstraße gerufen wurden, trafen sie auf einen auf der Fahrerseite liegenden VW Lupo in dem die 71 Jahre alte Fahrerin an einem Bein eingeklemmt war. Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten die Verletzte mit hydraulischem Einsatzgerät aus ihrer Lage retten. Aufgrund von Zeugenangaben muss wohl davon ausgegangen werden, dass kein weiteres Fahrzeug auf der Widerholdstraße fuhr, als die 71-Jährige mit ihrem VW Lupo aus Unachtsamkeit nach rechts kam, gegen einen geparkten VW Golf stieß, der Lupo nach links abgewiesen wurde und auf der Beifahrerseite zum Liegen kam.
Die schwerverletzte Frau wurde zur stationären Behandlung mit einem Rettungswagen ins HBH-Klinikum Singen gebracht, der nicht mehr fahrbereite Pkw abgeschleppt.
Der Schaden am älteren Golf beträgt ca. 2000 € am älteren Polo ca. 1500 €.
BEREICH STOCKACH
Betrug
Stockach Mehrfach wurden in den letzten Jahren in unseren Pressemitteilungen Betrügereien publiziert bei denen auf Verkaufsangebote im Internet Reaktionen erfolgten und nach Ausstellung von Schecks Gelder anonym weitertransferiert wurden..
So wurden im Internet angebotene Autos gekauft, überhöhte Schecks für den Transport ausgestellt und erklärt den teilweise weit überhöht bezahlten Scheckbetrag anonym über eine Reisebank weiter zu transferieren.
Auch bei Hotels wurden größere Personengruppen für teils längere Zeiträume angemeldet und für die entstehenden Beträge weit überhöhte Schecks zugesandt, ebenfalls mit der Anweisung übrige Beträge über eine Reisebank anonym weiter zu transferieren.
Die Schecks waren entweder völlig gefälscht oder wurden zurückbelastet, nachdem die Geschädigten, denen teilweise auch Provisionen zugebilligt wurden, das Geld anonym weitergeleitet hatten.
Die Geschädigten wurden mit teilweise abenteuerlichen Geschichten und Provisionen dazu bewegt die Aktionen mitzumachen.
Aktuell wurde jetzt ein Fall beim Polizeirevier Stockach angezeigt, bei dem eine 46 Jahre alte Frau online eine Vitrine und ein Sideboard für 150 € anbot und hierbei Name, ihre postalische Adresse und ihre Email-Adresse angab. Plötzlich meldete sich per Mail eine Frau (angeblich) aus London die die Möbel für ihre Tochter in Spanien erwerben wollte. Aus der Mailadresse können nicht ganz unbedarfte schließen, dass der Provider es mit der Identitätsüberprüfung seiner Kunden nicht so genau nimmt, bzw. gar keine Identitätsprüfung der Mailadressen-Antragsteller durchgeführt wird.
Da sich die Kaufinteressentin derzeit angeblich mit einer Hilfsorganisation im Gaza-Streifen aufhält, gab sie vor ihren Chef in London zu beauftragen, einen Scheck an die Geschädigte nach Stockach zu übersenden. Nach Abzug der Kosten der Geschädigten (150 € für die Möbel) sollte diese den Restbetrag an die Spedition übergeben, die von der Kaufinteressentin zur Abholung der Möbel beauftragt werde. Die Spedition sollte die Vitrine und das Sideboard aber nicht nach London, sondern zur Tochter der Kaufinteressentin nach Spanien transportieren.
Am 20.04.2010 erhielt die Geschädigte schließlich einen Brief aus London, der einen Scheck über 2750 britische Pfund enthielt. Diesen reichte die geschädigte 46-Jährige zwei Tage später bei einer ortsansässigen Bank auf das Konto ihrer Mutter ein. Am 29.04.2010 hob die Geschädigte den zwischenzeitlich dem Konto gutgeschriebenen Betrag (2750 Pfund, bzw. entsprechend etwas über 3000 €) bar ab. Im folgenden Email-Verkehr bat die mutmaßliche Käuferin die Verkäuferin nun das Geld per Western Union an eine Frau aus London zu transferieren. Die anonyme Überweisung des „überbezahlten Scheckbetrages“ von noch knapp 3000 € (Abzug der 150 € für die Möbel) erfolgte am 03.05.2010. Zwei Tage später teilte das Bankinstitut mit, dass der Geldbetrag für den Scheck, der auf das Konto der Mutter eingegangen war, nicht gedeckt sei und das Geld zurückgebucht werden muss.
Der Kontakt mit der mutmaßlichen Käuferin der Möbel ist seither abgebrochen, die Möbel noch bei der Verkäuferin.
Komplizierte Ermittlungen bei Providern und Vergebern von IP-Adressen sind zur Ermittlung der meist aus dem Ausland agierenden Täter aufgenommen.
Bei Beträgen die, wie hier, den Kaufbetrag um das 20-fache übersteigen ist Vorsicht geboten.


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