Willst Du auch in Zukunft finden, was Du suchst?

Der Bundestag berät demnächst über ein Leistungsschutzrecht. Dieses soll Verlagen gegenüber Suchmaschinen und anderen Diensten das Recht geben, Suchergebnisse für Presseartikel zu verbieten oder von einer Zahlung abhängig zu machen. Für Dich würde es damit deutlich schwerer, im Internet die Informationen zu finden, die Du suchst. Verteidige Dein Netz gegen diesen weltweit einmaligen Eingriff, misch' Dich ein und teile diese Seite mit Freunden!



Fakten:
Jeder Verlag kann schon heute selbst entscheiden, ob seine Seiten von Google gefunden werden.

Verlage, die mit ihren Seiten nicht in Google-Diensten gelistet werden möchten, können sich jederzeit mit einem kurzen Textcode (robots.txt) auf der eigenen Homepage “abmelden”.

Google-Dienste vermitteln vielen deutschen Verlagsseiten rund die Hälfte ihrer Leser.

Auf die Onlineseiten der Tageszeitung "Die Welt" (Axel Springer) kommen 45% der Leser via Google.de, bei der Onlineausgabe des "Focus" (Burda) sind es sogar durchschnittlich 49%, die zumindest einmal im Monat über Google dorthin gelangen.

(Nielsen Netview, Deutschland, Oktober 2012, Home & Work Panel)

Suchmaschinen dürfen “Snippets” von Presseartikeln völlig legal anzeigen.

2003 hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung die Verwendung von Textausschnitten durch Suchmaschinen, um dort verlinkte Inhalte auffindbar zu machen, ausdrücklich erlaubt.

"Paperboy"-Entscheidung des BGH (Urteil vom 17.7.2003 - I ZR 259/00)

Bereits vier Millionen deutsche Arbeitsplätze hängen am Internet.

Elf Prozent des Umsatzes und der Arbeitsplätze entstehen in Unternehmen, deren Geschäftsmodelle vollständig vom Internet abhängig sind.

(Bitkom November 2011)

Das geplante Leistungsschutzrecht wird auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition in Berlin kritisch gesehen.

Die Junge Union bezeichnet das Leistungsschutzrecht als "Angriff auf die freiheitliche und marktwirtschaftliche Architektur des Internets". (Junge Union Deutschlands 29.8.2012) Auch die Landesverbände der FDP in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben die Einführung eines Leistungsschutzrechts abgelehnt.

Auf Google News gibt es keine Werbung.

Auf dem Angebot von Google News gibt es keinerlei Anzeigen oder sonstige Werbung. Stattdessen sorgt unser Nachrichtendienst für ständigen “Traffic” auf Verlagsseiten, weltweit sind dies jeden Monat rund eine Milliarde “Klicks”.

Google unterstützt Presseverlage auf der ganzen Welt, ihre Onlineseiten zu vermarkten.

Alleine aus unserem Werbedienst AdSense haben wir 2011 fast 7 Milliarden US-Dollar an unsere Publishing-Partner, darunter auch zahlreiche Presseverlage, ausgeschüttet.

Viele deutsche Presseverlage sind im Digitalgeschäft bereits sehr erfolgreich.

Der Axel-Springer-Verlag hat 2011 mehr im Digitalgeschäft erlöst als durch Anzeigen in seinen deutschen Zeitungen und Zeitschriften. Insgesamt habe der Konzern in den vergangenen drei Jahren "in etwa zehn Mal so viel im digitalen Geschäft gewonnen, wie wir im analogen Geschäft verloren haben", so Vorstandschef Döpfner.

(DIE WELT, 8. August 2012)

Das “Leistungsschutzrecht” wird von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt.

Führende Vertreter der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, der Bundesverband der Deutschen Industrie und rund 30 weitere Wirtschaftsverbände, Blogger und Internetexperten sowie die Oppositionsparteien im Bundestag (Grüne, Linke, SPD) haben sich dezidiert gegen das “Leistungsschutzrecht” ausgesprochen.

Im Vergleich mit anderen Ländern hinkt Deutschland internetpolitisch hinterher.

Laut World Wide Web Foundation erreicht Deutschland im internationalen Vergleich des Internets als Standortfaktor nur Rang 16. Die deutsche Netzpolitik erhält eine besonders schlechte Note. Hier liegt Deutschland nur auf Rang 23 der 61 untersuchten Ländern – hinter Ländern wie Ägypten oder Kolumbien

(Focus.de 9.9.2012)

Folgen:
Warum das Gesetz allen schadet und niemandem nützt

Das Leistungsschutzrecht trifft jeden deutschen Internetnutzer. Wenn Suchmaschinen und ähnliche Dienste Suchergebnisse freiwillig ins Netz gestellter Artikel nicht mehr verwenden dürfen, wird das Suchen und Finden von Informationen im Internet massiv gestört. Dieser Eingriff ist systemfremd und weltweit ohne Beispiel. Er bedeutet höhere Kosten, weniger Informationen und massive Rechtsunsicherheit. Blogger, Netzpolitiker, die deutsche Wirtschaft und führende Wissenschaftler lehnen dieses Unterfangen ab. Hier die wichtigsten Argumente.

Schaden für die deutsche Wirtschaft

Das Gesetz macht es deutlich schwieriger, die im Internet verfügbaren Inhalte aufzufinden. Das hemmt die Produktivität der Wirtschaft, gefährdet Arbeitsplätze und wirft den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb zurück, zu Lasten von Innovationen und Investitionen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), rund 30 weitere Wirtschaftsverbände, Vertreter deutscher Start-Ups sowie führende Ökonomen haben sich deshalb gegen ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen.

Gefahr für die Informationsvielfalt

Das Gesetz ist ein Eingriff in die Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit. Im Internet vorhandene Quellen sind schwerer auffindbar, die deutschen Nutzer sind schlechter informiert. Statt über Artikel deutscher Medien werden sich viele Nutzer künftig über Quellen aus anderen Ländern informieren, deutsche Positionen und Meinungen werden im Netz weniger sichtbar. Führende Medienwissenschaftler, Blogger und Internetexperten haben sich deshalb gegen dieses Gesetz ausgesprochen.

Massive Rechtsunsicherheit

Es ist bislang völlig unklar, was und wer mit diesem Gesetz geschützt werden soll und wer davon betroffen sein wird. Diese rechtliche Unklarheit für Webmaster, Blogger und jeden, der im Internet publiziert, wird zu jahrelangen Prozessen und neuen Abmahnwellen führen. Führende deutsche Juristen, u.a. die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR), haben sich kritisch gegenüber dem Leistungsschutzrecht geäussert.

Rückschlag für innovative Medien und Urheber

Wenn überhaupt werden nur große, „klickstarke“ Verlagsangebote von einem solchen Gesetz profitieren, kleine Verleger dagegen werden Reichweite und Aufmerksamkeit verlieren. Neue, innovative Medien und Geschäftsmodelle werden ins Ausland abwandern. Ein Leistungsschutzrecht schadet im übrigen den Urhebern. Deshalb wird es unter anderem vom Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten sowie kleinen Verlagen abgelehnt.

Marktwirtschaft paradox

“Klicks” sind die Währung des Internets. Google leitet davon pro Monat weltweit vier Milliarden auf Verlagsseiten, das sind pro Minute (!) 100.000 “Klicks”. Wenn Verlage nicht in der Google Suche oder in Google News angezeigt werden wollen, können sie sich mit einem kurzen Textcode einfach abmelden. Dafür ist kein “Leistungsschutzrecht” erforderlich.

Misch Dich ein:
Misch’ Dich ein und wende Dich an Deinen Abgeordneten!

Der Bundestag berät ein Gesetz, das den Zugang zu Informationen im deutschen Internet drastisch beschränken würde. Um das Gesetz zu verhindern, kannst Du Dich auch direkt an den Bundestagsabgeordneten aus Deinem Wahlkreis wenden. Die Kontaktdaten findest Du über die Landkarte auf dieser Seite. Egal, ob per Brief, E-Mail oder Telefon, bitte beachte bei der Kontaktaufnahme einige Grundsätze, insbesondere eine persönliche, individuelle Ansprache. Sei kreativ! Und bitte bleibt bei Eurer Kritik immer sachlich. Die wichtigsten Argumente gegen das geplante Gesetz (hier der Link zum Gesetzentwurf):

Finde Deinen MdB (auch am Bodensee)
z.B.

Bundesland: Baden-Württemberg
Wahlkreis: Konstanz
Wahlkreis-Nummer: 287

Birgit Homburger (FDP)
Anschrift: Wahlkreisbüro, Postfach 1135, 78245 Hilzingen/Hegau
Tel: 07731 181650
Fax: 030 227 76782
E-Mail: birgit.homburger@bundestag.de

Andreas Jung (CDU/CSU)
Anschrift: Bürgerbüro, Fritz-Reichle-Ring 6, 78315 Radolfzell
Tel: 07732 9391717
Fax: 030 227 76253
E-Mail: andreas.jung@bundestag.de

Link:
https://www.google.de/campaigns/dein...272012deinnetz