23.02.2011 BEREICH KONSTANZ
Unfall
Konstanz Am Dienstagabend, gg. 22.00 Uhr, wollte ein 23-jähriger Fahrer eines Fords am Zähringerplatz nach links, auf den Sankt-Gebhard-Platz, abbiegen. Der junge Pkw-Fahrer blieb, bevor er abbiegen wollte, auf der Gegenfahrbahn stehen. Eine ihm entgegen kommende 53 Jahre alte Rollerfahrerin bemerkte dies und bremste stark ab, wobei sie stürzte und mit dem Pkw kollidierte. Die 53-jährige Rollerfahrerin wurde aufgrund ihrer Verletzungen von einem Rettungswagenteam in das Klinikum Konstanz gebracht und vorerst dort behalten.
An dem Ford entstand ca. 200 €, an dem Roller ca. 1000 € Sachschaden.
Betrug
Konstanz Eine 88-jährige Frau erhielt in den letzten Tagen mehrfach Zahlungsaufforderungen in Höhe von ca. 60 € von einer Firma aus Nordrhein-Westfalen.
Die Firma will Dienstleistungen für die betagte Frau erbracht haben, die telefonisch mit „Verbraucher Service für Deutschland, Stoppt den Telefonterror!“ beworben werden.
Bei Nichtbezahlung wurde mit einer Übergabe der Forderungen an ein Inkassobüro gedroht.
Die Dame erstattete jetzt Anzeige bei der Polizei. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat die Firma keinerlei Leistungen erbracht, bzw. war es gar nicht möglich Leistungen im angepriesenen Rahmen zu erbringen.
Erschleichen krankenhäuslicher Behandlung
Konstanz-Petershausen Ein 33 Jahre alter Bulgare steht im Verdacht sich einen Krankentransport und eine ärztliche Behandlung im Klinikum Konstanz, am vergangenen Mittwoch, erschlichen zu haben. Der Beschuldigte klagte über Bauchschmerzen und ließ sich mit einem Rettungswagen ins Klinikum bringen, dort wurde er ambulant behandelt. Der 33-Jährige ist nicht krankenversichert und konnte bzw. wollte für die Kosten von ca. 560 € nicht aufkommen.
Ermittlungen ergaben, dass sich der 33-jährige Bulgare in der Charité, in Berlin, ebenfalls ambulant behandeln ließ, allerdings unter einem anderen Namen. Der Verdacht, dass der Beschuldigte auf dieselbe Art und Weise in mehreren Krankenhäusern in Deutschland aufgetreten ist, besteht.
Der Mann war mehrfach zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Von der Staatsanwaltschaft Konstanz wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von ca. 1500 € angeordnet. Der 33 Jahre alte Mann hat den Betrag bereits erbracht.
BEREICH RADOLFZELL
keine Meldung
BEREICH SINGEN
Alkoholbedingte Streitigkeiten
Singen Polizeibeamte wurden um Mitternacht zu einem Anwesen in die Bahnhofstraße gerufen, weil es dort eine Auseinandersetzung gegeben habe und nun eine Person verletzt wäre. Ein Rettungswagenteam brachte einen angetroffenen alkoholisierten 39 Jahre alten Mann mit einer Kopfplatzwunde ins HBH-Klinikum, nachdem diesem eine Flasche über den Kopf geschlagen worden war. Nach einer ambulanten Behandlung wurde er für gewahrsamsfähig erklärt und bis zu seiner teilweisen Ernüchterung in Ausnüchterungsgewahrsam genommen.
Die vorgefundene Lage am Tatort wurde fotografisch festgehalten. Der widersetzliche Verletzte musste zunächst geschlossen werden, zu einem Atemalkoholtest war er nicht mehr fähig.
Bislang konnte nur ermittelt werden, dass drei Männer mit osteuropäischem Migrationshintergrund (39, 45 und 60 Jahre alt) zusammen mit einer 40 Jahre alten deutschen Frau erheblich dem gemeinsamen Alkohol trinken gefrönt hatten. Alkoholbedingt kam es wohl zu Streitigkeiten, in deren Verlauf der Verletzte auf die Frau „losgegangen“ sei und diese ihm hierbei zur Abwehr eine grüne Flasche über den Schädel gezogen habe. Während die beiden unverletzten Männer Alkoholisierungsgrade zwischen gut zwei und drei Promille bliesen und dieser bei der Frau auch bei knapp 2,5 Promille lag, dürfte der Alkoholgehalt beim Geschädigten auch in ähnlicher Höhe gelegen haben.
Die drei übrig gebliebenen trinkgewohnten Personen wurden mit Mahnungen, die Nacht über keine Störungen mehr zu verursachen und Gewahrsamsandrohungen bei weiteren Störfällen, in der Wohnung belassen.
BEREICH STOCKACH
Unentschlossen
Stockach Ein 40 Jahre alter Mann aus Stockach fuhr mit seinem Mercedes am Dienstagvormittag, gg. 10.15 Uhr, auf der B 31 neu von Überlingen in Richtung Stockach. An der Anschlussstelle Stockach-Ost wollte er eigentlich ausfahren und fuhr dazu auf die Ausleitungsspur. Er überlegte es sich dann aber doch anders und wechselte wieder nach links auf den rechten Fahrstreifen, inzwischen der A 98, in Richtung Singen. Hierbei kam es zur seitlichen Kollision mit dem auf dieser Fahrspur fahrenden Audi einer 37 Jahre alten Frau aus München.
Am Mercedes entstand durch die Kollision ca. 500 €, am Audi ca. 3000 € Sachschaden.
Unfall
Stockach Ein 48 Jahre alter Fahrer eines Opels parkte am Dienstagmittag, gg. 12.00 Uhr, von einem Stellplatz auf dem Parkplatz des Aach-Centers rückwärts aus. Hierbei kam es zur Kollision mit dem gerade hinter ihm durchfahrenden VW einer 41 Jahre alten Frau.
Beim der Kollision der beiden Pkws entstand ca. 5000 € Sachschaden.
BEREICH AUTOBAHN
Kranker Lkw-Fahrer
Engen Trotz grippalem Infekt ging ein 44 Jahre alter Lkw-Fahrer am Dienstagnachmittag zur Arbeit und setzte sich in Schaffhausen hinter das Lenkrad eines Sattelzuges. Bei seiner Fahrt auf der A 81 bei Engen erlitt er gg. 20.00 Uhr Schwindelanfälle und brachte deshalb seinen Lastzug auf dem Standstreifen zum Stehen. Wegen nicht angezogener Feststellbremse rollte der Sattelzug anschließend rückwärts ins Bankett. Dem Fahrer gelang es nicht mehr aus eigener Kraft den teilweise eingesunkenen Sattelauflieger wieder für die Weiterfahrt flott zu bekommen.
Bei der Polizei gingen zeitgleich Notrufe ein, die zum Inhalt hatten, dass ein schweizer Sattelzug rückwärts auf der Autobahn fahren würde. Während der Fahrer von einem Rettungswagenteam zur ärztlichen Behandlung gefahren wurde, musste für den havarierten Lastzug ein Bergeunternehmen angefordert und mit dessen Bergung beauftragt werden. Einsatzkräfte der Autobahnmeisterei sicherten die Autobahn bis zur Bergung des Lastzuges ab, über Verkehrswarnfunk wurden Verkehrsteilnehmer über die bestehende Verkehrsstörung informiert.
Der entstandene Sachschaden hält sich in Grenzen.
Eine Prüfung der Tatbestandsmerkmale des § 315 C Strafgesetzbuch folgt.
§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
• 1.ein Fahrzeug führt, obwohl er
o a)infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
o b)infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
• 2.grob verkehrswidrig und rücksichtslos
o a)die Vorfahrt nicht beachtet,
o b)falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
o c)an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
o d)an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
o e)an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
o f)auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
o g)haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
• 1.die Gefahr fahrlässig verursacht oder
• 2.fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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