24.09.10

BEREICH KONSTANZ



Einbruch in Hallenbad

Konstanz Mit grober Gewalt brachen Unbekannte ins Hallenbad an der Spanierstraße ein. Sie hebelten auf der Seerheinseite ein Fenster auf und drangen in den Bereich der Wannenbäder ein, hebelten mit brachialer Gewalt die Bürotüre zur Betriebsleitung auf, durchsuchten Schränke und Rollcontainer, sowie nach weiteren Aufbrüchen verschlossener Türen, sämtliche Innenräume und Aufbewahrungsbehältnisse.

Diebesgut war wohl nicht zu finden, der entstandene Sachschaden ist jedoch enorm.



Unfall

Reichenau Am Donnerstag, gg. 16.00 Uhr, im abendlichen Rückstau im Bereich der Kindlebildstraße, wechselte ein 29 Jahre alter Fahrer eines Seats aus dem Kreis Tuttlingen nach der Kreuzung von der linken Fahrbahn in Richtung Radolfzell auf die rechte und streifte hierbei einen ordnungsgemäß auf der rechten Fahrbahn fahrenden Lkw aus Reutlingen.

Am Pkw entstand ca. 300 €, am Lkw ca. 1000 € Sachschaden.



Betrug durch Bettler

Konstanz Im Bereich der Marktstätte kontrollierten Angestellte der Ortspolizeibehörde einen Mann der an einem Stock ging, einen stark gehbehinderten Eindruck machte und einen Becher mit sich führte. Den Becher streckte er Passanten entgegen und forderte sie auf ihm Geld zu geben. Ebenso ging er zu Gästen eines Straßencafes und bettelte aggressiv. Von den Bediensteten der Ortspolizeibehörde wurde dem 22 Jahre alten Mann aus Rumänien das Bettelgeld abgenommen. Als der 22-Jährige kurze Zeit später gesehen wurde, wie er völlig normal gehend von der Konzilstraße zu einem Pkw mit Frankfurter Kurzzeitkennzeichen auf dem Döbeleplatz ging, wurde die Polizei hinzugerufen. Dort wurden mehrere Personen angetroffen, das Fahrzeug durchsucht und 200 € Kleingeld aufgefunden. Der 22-Jährige wurde erkennungsdienstlich behandelt. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Erhebung der aufgefundenen 200 € als Sicherheitsleistung an.

In den vergangenen Jahren zog es im Herbst bis zur Weihnachtszeit immer wieder einige Bettler ins Stadtgebiet von denen ausgegangen werden musste, dass sie ein Teil bandenmäßig betriebener Strukturen zu sein schienen.

Immer wieder kam der Verdacht auf, dass die anscheinend ganz armen und behinderten Menschen ihre Hilfsbedürftigkeit nur vorspielen, um so an mehr Bettelgeld zu gelangen.

Eine Anzeige wegen Betrug folgt.



Schüsse auf Fensterscheiben

Konstanz Seit Ende Mai wurde im Bereich Wollmatingen immer wieder auf Fensterscheiben geschossen. In acht bekannten Fällen entstand Sachschaden von insgesamt ca. 4500 €. Zumindest an einem Tatort waren drei Personen anwesend als geschossen wurde. Personenbeschreibungen waren jedoch kaum möglich, da die Täter die Kapuzen ihrer Kapuzenshirts über den Kopf gezogen hatten. Ein 20 Jahre alter Mann konnte jetzt als mutmaßlicher Tatverdächtiger ermittelt werden, über mögliche Mittäter schweigt er sich aber noch aus.



Gefährdete Schulkinder am Kreisverkehr Garten-/ Brauneggerstraße

Konstanz Die Polizei erreichte ein Mail eines besorgten Vaters mit folgendem Inhalt:

„Sehr geehrte Damen und Herren, bitte klären Sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die in unserer Stadt fahrenden Kraftfahrer über das richtige Verhalten gegenüber Schulkindern am Kreisverkehr Garten- / Brauneggerstraße auf.

Jedes mal wenn ich meine Kinder auf ihrem Weg zur Schule und zum Kindergarten begleite stelle ich fest, dass nahezu alle Fahrzeugführer den Fußgängern keinen Vorrang gewähren. Es kam schon vor, dass bis zu einem Dutzend Fahrzeuge aus dem Kreisverkehr fuhren ohne uns die Fahrbahn queren zu lassen. So wurde ich sogar mehrmals Zeuge von Gefährdungen von Kindern durch das verkehrswidrige Verhalten der Fahrzeugführer.

Sonderbarerweise nehmen auch Fahrer mit Kindern im Fahrzeug keine Rücksicht auf die Fußgänger.

Nach meinem Ermessen ist es nur eine Frage der Zeit bis an dieser Kreuzung ein Kind zu Schaden kommt. Und ich hoffe, dass es nicht eines meiner Kinder sein wird.“

In der Straßenverkehrsordnung findet sich dazu folgende Regelung:

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten.

Verkehrsrechtskommentara bewerten den Themenbereich im Tenor wie nachfolgend aufgeführt:

Abs 3 Satz 3: Rücksicht auf Fußgänger







Auf Fußgänger, die in der bisherigen Längsrichtung die Fahrbahn überqueren, muss der Abbieger besondere Rücksicht nehmen. Dem Fußgänger wird somit der Vorrang eingeräumt. Dem Fußgänger gleichgestellt sind Benutzer der besonderen Fortbewegungsmittel nach § 24, wozu auch Inliner-Scater und Fußgänger, die Fahrzeuge schieben, gehören. Nicht unter III S. 3 fallen aber gemäß § 2 V S. 2 auf dem Radweg fahrende Kinder , bei denen allerdings mit verkehrwidrigem Verhalten zu rechnen ist. Das Gebot der besonderen Rücksichtsnahme gilt nur im Kreuzungsbereich, also nicht in 75 m Entfernung. Außerhalb des Kreuzungsbereiches gelten die zu § 25 III entwickelten Regeln. Das Gebot der besonderen Rücksichtsnahme gilt für Fußgänger aus beiden Richtungen. Es bedingt, dass so langsam abgebogen werden muss, dass jederzeit angehalten werden kann, d. h. in der Regel Schrittgeschwindigkeit. Dabei muss möglichst hinter den Fußgängern hergefahren werden, zumal mit einem Rücklauf nicht gerechnet werden muss. Erforderlichenfalls muss gewartet werden. Die Pflicht besteht schon dann, wenn mit Fußgängern gerechnet werden muss, auch wenn sie aus fahrzeugtechnischen Gründen vorübergehend noch nicht zu sehen. Sie gilt auch für Straßenbahn- und Linienbusführer - Fußgänger, besonders entgegenkommende, dürfen trotz ihres Vorrangs nicht blindlings die Fahrbahn betreten. Sie dürfen das Abbiegen nicht unnötig erschweren und müssen die Straße zügig und geradeaus überschreiten.