01.03.10:
BEREICH RADOLFZELL

Brennender Pkw
Radolfzell Am Montagmorgen, gg. 03.45 Uhr, wurden Polizei und Feuerwehr über einen brennenden Pkw in der Straße Am Graben informiert. Ein VW Golf aus dem Bodenseekreis brannte vollkommen aus. Die Ermittlungen zur Brandursache sind noch am Laufen.

Sachbeschädigung –bitte Zeugenaufruf-
Radolfzell Am Sonntag war ein weißer VW Golf in der Zeit von 12.15 – 17.00 Uhr ordnungsgemäß vor dem Anwesen Amriswiler Straße 7 – 9 geparkt. Als dessen Fahrer zu seinem Fahrzeug zurück kam war die Frontscheibe gesplittert. Aufgrund der Beschädigung kann davon ausgegangen werden, dass möglicher Weise ein Stein den Schaden verursacht hat.
Der Sachschaden beträgt ca. 600 €.
Mögliche Hinweise werden an das Polizeirevier Radolfzell, Tel. 07732 / 982760, erbeten.

BEREICH SINGEN

Rettungsteam angegriffen
Singen Am Sonntagmorgen, gg. 06.00 Uhr, wurde der Rettungsleitstelle eine Person mit Gesichtsverletzungen im Bereich Werner-von-Siemens- / Otto-Hahn-Straße gemeldet. Ein Rettungswagenteam fuhr zunächst an, die Rettungsleitstelle forderte jedoch gg. 06.20 Uhr die Polizei nach, weil die beiden Rettungssanitäter angegriffen würden.
Als Polizeibeamte eintrafen hatte sich eine Gruppe in den Hofraum eines Unternehmens zurückgezogen und hatte eine lautstarke Auseinandersetzung. Nach der Trennung der Personen versuchten die Beamten Hintergründe zu erfahren, die Rettungssanitäter kümmerten sich um einen verletzten 19-Jährigen aus Konstanz.
Einen Grund für die Auseinandersetzung und deren Verlauf konnte nicht, bzw. nur schemenhaft ermittelt werden.
Hiernach muss davon ausgegangen werden, dass der Verletzte in seinen 19. Geburtstag hineingefeiert hatte und beim Verlassen einer nahen Diskothek alkoholbedingt selbstverschuldet stürzte und dabei auf das Gesicht fiel. Hierbei hatte er sich nicht unerhebliche Verletzungen zugezogen.
Als die verständigten Rettungssanitäter eintrafen und sich um den Verletzten kümmern wollten, mischten sich mehrere seiner jugendlichen alkoholisierten Begleiter ein. Ein 23-jähriger Begleiter sah in der Gruppe wohl seine Chance die Sanitäter anzugreifen. Ein Faustschlag, Schupsen und am Hals packen konnte von den Begleitern jedoch jeweils abgewehrt / verhindert / beendet werden. Im Verlauf der Abwehrreaktionen stürzte der zuvor schon Verletzte wohl noch einmal auf sein Gesicht. Erst als Polizeibeamte die sechs alkoholisierten streitenden Personen vom Rettungswagen abgedrängt hatten, konnte der im Gesicht verletzte 19-Jährige behandelt werden.
Die Sanitäter wurden nicht verletzt, Rötungen am Hals konnten jedoch festgestellt werden.

Versuchter Diebstahl
Singen Unerschrocken reagierte am Sonntagmittag, gg. 12.30 Uhr, ein 60-jähriger Mann, als er in den Keller seines Hauses in der Erzberger Straße gegangen und dort hinter der Türe einen fremden Mann stehen gesehen hatte.
Der 60-Jährige ging aus dem Kellerraum, verschloss die Türe und verständigte die Polizei. Der 20-jährige Mann, der am Vortag dort ein Fernsehgerät gesehen hatte und in den nicht verschlossenen Raum in dem Mehrfamilienhaus eingedrungen war, um das, wie sich im Nachhinein herausstellen sollte, alte defekte, wertlose Röhrengerät zu entwenden, war erst vor zwei Wochen aus einer verbüßten Haft entlassen worden.
Er gelangt wegen versuchtem Diebstahl zur Anzeige. In seiner Vernehmung machte der Beschuldigte die Polizeibeamten darauf aufmerksam, dass er bei seinem überraschten Antreffen vom Geschädigten spontan eine Ohrfeige erhalten habe, bevor ihn dieser in den Kellerraum einsperrte.

BEREICH STOCKACH

Steinewerfer
Stockach Am Sonntag, gg. 16.10 Uhr, meldeten mehrere Fahrzeugführer, dass vier Kinder von einer Brücke kleinere Steine auf Fahrzeuge auf der Autobahn 98 werfen würden. Nach kurzer Fahndung konnten drei Buben gleich festgestellt werden, weil ein Geschädigter sofort auf dem Standstreifen angehalten hatte und die sich hinter einem Kieshügel versteckenden Kinder aufspüren konnte. Der vierte Junge konnte kurze Zeit später ebenfalls festgestellt werden.
Die Buben im Alter zwischen 10 und 13 Jahren wurden nach belehrenden Gesprächen an ihre Eltern übergeben.
Bislang meldeten sich drei Pkw-Fahrer, deren Pkws durch die gezielt heruntergeworfenen Steine jeweils im Bereich der Motorhauben beschädigt worden waren.
Rechtlich ist das Tun als Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zu werten, das mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
• 1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
• 2.Hindernisse bereitet oder
• 3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.