Ergebnis 1 bis 1 von 1

Thema: 18.02.10 : Polizeiaufruf in einem Tötungsdelikt

  
  1. #1
    Avatar von seechat
    seechat ist offline seechat.de - Reporter
    Registriert seit
    14.03.2008
    Ort
    BODENS.EE
    Beiträge
    339.090
    Thanks
    429
    Thanked 419 Times in 328 Posts
    Blog-Einträge
    309

    Frage 18.02.10 : Polizeiaufruf in einem Tötungsdelikt

    Koblenz: Polizeiaufruf in einem Tötungsdelikt

    Im Zusammenhang mit dem ungeklärten Tötungsdelikt an einem 63-jährigen Deutschen vom 27. November 2009 in Koblenz hat die Polizei Fragen an die Bevölkerung. Für Hinweise, die zur Klärung der Straftat führen, wird eine Belohnung von 20'000 Franken ausgesetzt.

    Passanten fanden die Leiche des 63-jährigen deutschen Staatsangehörigen

    Karl Paul DITTMANN

    am Freitag, 27. November 2009, auf der Aarebrücke im aargauischen Koblenz. Die Obduktion ergab, dass der Mann einer Schussverletzung erlag. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen geht die Kantonspolizei Aargau davon aus, dass Karl Dittmann einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Erkenntnisse über die Täterschaft und deren Motive liegen allerdings nicht vor. Auch ist unklar, weshalb sich Karl Dittmann im Gebiet aufgehalten hatte. Trotz intensiver Suche konnte auch die Tatwaffe bislang nicht gefunden werden.

    In den Monaten vor der Tat hielt sich der aus dem Raum Köln stammende Karl Dittmann wiederholt in der Region Freiburg im Breisgau sowie im Grossraum zwischen Basel und dem Bodensee auf. Dabei stieg er nachweislich immer wieder in Hotels beidseits des Rheins ab. Er war mit seinem blauen Mercedes Benz 190E (Jahrgang 1992) mit dem deutschen Kennzeichen GL-A 5762 unterwegs.

    Die Kantonspolizei richtet folgende Fragen an die Bevölkerung:

    - Wer hat Karl Dittmann in der Zeit vor dem 27. November 2009 gesehen?

    - In welcher Begleitung war er?

    - Welches waren die Gründe seiner Anwesenheit oder welche Tätigkeit übte er aus?

    Hinweise nimmt das Polizeikommando Aargau (Telefon 0041 62 835 81 81 oder Notruf 117) sowie jede Polizeidienststelle entgegen. Auf Wunsch werden Informationen vertraulich behandelt.

    Für Hinweise, die zur Ermittlung der Täterschaft führen, wird eine Belohnung von 20'000 Franken ausgesetzt.
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.05.2011, 20:22
  2. Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 27.09.2010, 11:31
  3. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 14.09.2010, 23:17
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.03.2007, 17:53

Stichworte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •