Vogelgrippe im Bodenseekreis nachgewiesen: Vorsorgemaßnahmen und Registrierung von Geflügelhaltungen dringend nötig

Bei einem in Unteruhldingen aufgefundenen Kadaver eines Höckerschwans wurden Vogelgrippe-Viren des Serotyps H5N1 festgestellt. Der Fund war bereits am 29. Oktober 2025, wegen des aktuell hohen Probenaufkommens folgte der labordiagnostische Bestätigungsbefund des Friedrich-Löffler-Instituts erst am 10. November. Damit gibt es auch im Bodenseekreis einen ersten aktuell bestätigten Vogelgrippebefund bei einem Wildvogel. Das Veterinäramt im Landratsamt erwartet auch in diesem Winter weitere Befunde bei Wasservögeln. Die Behörde weist deshalb dringend darauf hin, bei Geflügelhaltungen die bekannten Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten. Es muss verhindert werden, dass Nutztiere den hochansteckenden Erreger aufnehmen. Für Menschen ist die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung laut Robert-Koch-Institut aber sehr gering.
Das aktuelle Risiko einer weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen sowie eines Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen stufen das Friedrich-Loeffler-Institut und das Veterinäramt des Bodenseekreises als sehr hoch ein. Für Nutzgeflügel wie Hühner und Puten stellt das Virus eine große Gefahr dar. Geflügelhalterhalter im Landkreis sind daher aufgerufen, alle Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und insbesondere Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Da eine Viruseinschleppung auch über Einstreu, Futter, Tränken, Geräte und Schuhwerk erfolgen kann, ist auch hier unbedingt auf vorbeugende Hygiene zu achten.
Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden
Biosicherheits-Maßnahmen für Geflügelhaltungen:
• Kein direkter oder indirekter Kontakt von Nutztieren mit Wildvögeln
• Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
• Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
• Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
• Tränken nur mit Leitungswasser
• Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
• Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft
Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Quelle: Bodenseekreis