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Thema: Kornmeier & Partner "Rechtsanwälte"

  
  1. #11
    Avatar von mirwais
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    Und wenn dann bestätigt ist das diese IP Adresse und die Uhrzeit, die ja auch in seinem Schreiben steht, mit seinem Anschluss überein stimmt, ist es eine kurze Verhandlung....zu 99,99% sind die Briefe rein rechtlich gesehen völlig in Ordnung.
    Und dann ist es, wie oben geschrieben eine bewusst durchgeführte Straftat, wenn man es genau nimmt sogar gewerblich, weil er ja die Musik dann auch in den Tauschbörsen verbreitet hat...

    Ein Anwalt kann es auf jeden Fall mindern....meist wird auch bei Ersttätern die ganze Sache fallen gelassen....bis sich dann eben der nächste Anwalt meldet.....

    Ach und Rechtsverstöße aus dem Bereich des Urheberrechts sind meines Wissens in allen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen....natürlich gibt es da auch ein entgegenkommen der Versicherungen.....
    Geändert von mirwais (09.08.2011 um 17:34 Uhr)

  2. #12
    Avatar von Fotomann
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    Also ich warte bei so einem Scheiß immer erst den Manbescheid ab, da muss man dann aber wirklich reagieren.
    Gruß Michael

  3. #13
    Avatar von NL-91
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    Zitat Zitat von Fotomann Beitrag anzeigen
    Also ich warte bei so einem Scheiß immer erst den Manbescheid ab, da muss man dann aber wirklich reagieren.
    Gruß Michael
    Haben wir auch bei den Filmen die wollten mal 1500€ und haben nichts gemacht,
    Und da kam dann auch nie wieder was
    hatten aucbh den Anwalt dabei ^^
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  4. #14
    Avatar von Fotomann
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    Zitat Zitat von NL-91 Beitrag anzeigen
    Haben wir auch bei den Filmen die wollten mal 1500€ und haben nichts gemacht,
    Und da kam dann auch nie wieder was
    hatten aucbh den Anwalt dabei ^^
    Also Ein Manbescheid ist ein Rechtskräftiger Titel, der kommt per einschreiben und unbeachtet sollte man den nicht lassen! Wenn man Dreck am Stecken hat zum Rechtsanwalt und wenn das wirklich an den haren herbei gezogen ist muss man wenigstens einspruch gegen den Bescheid einlegen! das ist kein Spas mehr!

  5. #15
    Avatar von NL-91
    NL-91 ist offline Großadmiral
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    Aber des was bei uns ständig rein kommt sind eh nur Spaßvögel, und ziehen leuten das Geld aus der Tasche.
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  6. #16
    Avatar von seechat
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    Halte uns bitte auf dem laufenden - ist ein interessantes Thema.
    Musik gibts auch über YouTube (TIP) *G*

  7. #17
    Avatar von mirwais
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    Da wird kein Mahnbescheid kommen....wenn die zu Gericht gehn, wollen die net die 450€.... Dann gehts richtig rund....durch das Loggen deiner IP ist bekannt das du zb mit 40 weiteren usern die lieder geteilt hast....gehn wa mal von 1 euro pro lied aus, dann sind das also 40€ schadensersatz + gerichtskosten + strafe vom gericht.....jetzt kannst du das mal bei zb 100 liedern durchrechnen.....und wenn das länger durchgeführt wurde ist rein rechtlich sogar haftstrafe drin....glaube 3 oder 5 jahre max.
    mahnbescheid würde kommen wenn sie eine geldforderung von dir hätten....haben sie ja aber nicht....sie bieten dir einen vergleich an, das ist nur ein angebot, oder eben ab vor gericht....
    ps, 2007 gab es ein urteil bei dem 10.000€ schadensersatz pro lied bei einem gewerblichen share verhängt wurde....der hatte es wohl übertrieben

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