18.06.2020

Informationen zur aktuellen Situation

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Situation in Konstanz für Ihre Reiseplanungen
Konstanzer Altstadtdächer

Ist ein Urlaub in Konstanz wieder möglich?
Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Camping- und Wohnmobilstellplätze sind wieder geöffnet. Alle Details zu Schutzmaßnahmen, Abstandsregelungen und Hygieneregeln stehen in der Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe.

Umfassende Informationen gibt es in der aktuellen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) der Landesregierung Baden-Württemberg.


Kann ich mich in Konstanz und der Umgebung frei bewegen?
Unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen können Wanderungen und Spaziergänge, Radtouren und Schifffahrten unternommen werden.
In Baden-Württemberg ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum seit 9. Juni 2020 in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Seit dem 27. April 2020 gilt eine Maskenpflicht. Personen ab 6 Jahren müssen im öffentlichen Personennahverkehr, im Wartebereich der Anlegestelle von Fahrgastschiffen oder beim Einkauf in Läden und Einkaufszenten eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Weitere Informationen zur Maskenpflicht stellt die Landesregierung auf ihrer Homepage bereit.

Haben Gaststätten geöffnet?
Die Gastronomiebetriebe haben unter Auflagen wieder geöffnet. Die Betreiber müssen die persönlichen Daten der Gäste (Name, Anschrift oder Telefonnummer sowie das Datum mit Beginn und Ende des Besuchs) erheben. Alle Details zu Schutzmaßnahmen, Abstandsregelungen und Hygieneregeln stehen in der Corona-Verordnung Gaststätten.
Geschlossen bleiben lediglich Clubs und Discotheken. Ein Außer-Haus Verkauf in Form von Abhol- und Lieferdiensten darf weiterhin angeboten werden.

Sind öffentliche Einrichtungen sowie Freizeiteinrichtungen geöffnet?
Gemäß der der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten weiterhin Einschränkungen für Freizeiteinrichtungen, welche jedoch schrittweise gelockert werden. Die Abstands- und Hygieneregeln sollten weiterhin eingehalten werden.

Museen, Freilichtmuseen, Tier- und Freizeitparks, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten, Spielplätze, Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt sowie Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich haben unter Auflagen wieder geöffnet.
Theatervorstellungen und Kinoaufführungen sind unter Berücksichtigung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften für bis zu 100 Besucher wieder gestattet.
Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder oder Badeseen mit kontrolliertem Zugang dürfen seit dem 6. Juni 2020 unter Auflagen öffnen.

Ist die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln beeinträchtigt?
Seit dem 15. Juni 2020 sind die Grenzen zwischen Deutschland und der Schweiz wieder geöffnet. Es kann allerdings noch zu Einschränkungen im öffentlichen Nah- und Grenzverkehr kommen. Der grenzüberschreitende Fern- und Nahverkehr bei den Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee ist teilweise noch eingeschränkt. Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB kehren ab 15. Juni 2020 zum Regelbetrieb zurück. Aktuelle Informationen zu Ihrer Verbindung finden Sie ebenfalls unter bahn.de.

Bitte beachten Sie außerdem, dass der direkte Fahrkartenverkauf beim Fahrer in den Bussen teilweise nicht mehr möglich ist. Tickets können stattdessen an den Fahrscheinautomaten oder als Handyticket via App erworben werden.



- Busverkehr in Konstanz: Großteils gilt der reguläre Fahrplan. An Schultagen verkehren Schulbusse nach dem Fahrplan "Plan B". Eingeschränkt sind die Linie 9AB sowie die Linie 11. Die Linie 9C und und der Nachtschwärmer bleiben eingestellt. Die Busse der Stadtwerke werden sukzessive mit einer Corona-Schutzvorrichtung ausgestattet, so dass der Fahrscheinkauf im Bus wieder möglich wird. Die vordere Türe ist dann ausschließlich zum Einstieg nutzbar.

- Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein: Saisonstart am 6. Juni 2020 mit Fahrtzeiten gemäß Frühlingsfahrplan. Seit dem 15. Juni 2020 werden wieder Landestellung in Deutschland und der Schweiz bedient. Informationen, auch zum Schutzkonzept, finden Sie bei der URh.

- Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH: Vorerst gilt der Vorsaisonfahrplan. Informationen finden Sie bei der BSB.

- Schifffahrt Lang - Hörifähre MS Seestern: Ab 21. Juni 2020 Rückkehr zum Kursplan Horn – Berlingen (CH) - Gaienhofen – Steckborn (CH). Informationen finden Sie bei der Schifffahrt Lang.

- Fähre Konstanz-Meersburg: Seit dem 29. Mai 2020 gilt werktags zwischen 6 und 20 Uhr sowie wochenends und an Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr wieder der reguläre Fahrplan. Aktuelle Informationen und Abfahrtszeiten finden Sie bei den Stadtwerken Konstanz.

- Fähre Friedrichshafen-Romanshorn: Der Fährbetrieb wird ab 15. Juni 2020 wieder aufgenommen. Aktuelle Informationen finden Sie bei den Stadtwerken Konstanz.

- Katamaran Konstanz-Friedrichshafen: Bis 27. Juni 2020 verkehrt der Katamaran werktags stündlich: Montag bis Freitag 6-19 Uhr, Samstag 8-19 Uhr. Informationen finden Sie direkt bei Der Katamaran.

- Der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr ist voraussichtlich ab dem 15. Juni 2020 wieder gestattet.

Gibt es Veranstaltungs-Ausfälle und Beeinträchtigungen?
Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt. Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen seit dem 1. Juni 2020 mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. In Baden-Württemberg ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum seit 9. Juni 2020 in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Informationen für den Landkreis Konstanz gibt es ebenfalls beim Landratsamt Konstanz.

Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein. Hierzu müssen die Details noch festgelegt werden. Bei Fragen zum Ausfall sollte direkt der jeweilige Veranstalter kontaktiert werden.

Wo erhalte ich mehr Informationen?
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Telefon-Hotline für Ratsuchende eingerichtet: 0711 9043-9555 (montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr).

Allgemeine Hinweise zum Virus SARS-CoV-2 sowie Empfehlungen zum Schutz vor einer Infektion gibt das Robert Koch Institut.

Die jeweiligen Landesbehörden bzw. Landestourismusorganisationen informieren über den aktuellen Stand:

Bundesministerium für Gesundheit | Deutschland

Staatsministerium Baden-Württemberg

Bundesamt für Gesundheit BAG | Schweiz

Kantonale Verwaltung Thurgau

Informationen über internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland sind in der Übersicht des Robert Koch-Instituts zu finden.