36. Montfort Cup
25. bis 27. Mai 2017
Yacht Club Langenargen – Bodensee

Ranglistenregatta
zählt zur „Internationalen Bodenseemeisterschaft 2017 der ORC Klassen“

Veranstalter:
Yachtclub Langenargen e.V.
Argenweg 60
D-88085 Langenargen
Tel.: +49-7543-912006
Fax: +49-7543-49553
email: info@ycl.la

Klassen:
Die Regatta ist offen für ORC-Club I bis IV, ORC-Sportboote, Esse 850, J70, X-99 und andere Eintyp-Kielbootklassen ab 5 Meldungen.

Meldestelle / Meldeschluss / Meldegebühr
Meldeschluss : 13. Mai 2017
Postanschrift:
Yachtclub Langenargen e.V., Argenweg 60, D-88085 Langenargen
Fax: +49-7543-49553
Online-Meldung: siehe roter Balken oben
Nachmeldungen: bis Donnerstag, 25. Mai 09:00 Uhr schriftlich an die Meldestelle oder im Regattabüro zur erhöhten Meldegebühr.
Meldegebühr: Meldegebühr beträgt für alle Klassen 120,-- €.
Nachmeldegebühr: Aufpreis 50,-- €

Veranstaltungen:
Mittwoch, 24. Mai 2017 ab 19:00 Uhr, Welcome in der Lounge Bar (Festzelt)
Donnerstag, 25. Mai 2017 ab 20:00 Uhr, „ Sailor“ Party
Freitag, 26. Mai 2017 ab 20:00 Uhr, Lounge-Abend
Samstag, 27. Mai 2017 ab 18:00 Uhr, Siegerehrung mit Segleressen im Festzelt
Donnerstag bis Samstag: jeden Morgen Seglerfrühstück im Festzelt
Mittwoch bis Samstag: jeden Abend Sailor's Bar und Verpflegung/Essen in der Lounge/Festzelt

Mal sehen ob das Team von https://bodenseeboot.de auch an den Start gehen wird

Ausschreibung Komplett:
Veranstalter: Yacht Club Langenargen e.V.
Argenweg 60
D-88085 Langenargen
Tel.: +49-7543-912006
Fax: +49-7543-49553
email: info@ycl.la
Regatta-Website: Yacht Club Langenargen e.V.: Intro
1 Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
1.2 Die jeweiligen Klassenvorschriften, die ORC Klassenvorschriften der RVB, sowie die BodenseeSchiffahrtsordnung
(BSO) gelten. Die Bodenseevorschriften werden durch evtl. Klassenvorschriften
nicht aufgehoben (z.B. Anker)
1.3 Die Segelanweisungen bestehen aus den Anweisungen in WR Anhang S und den ergänzenden
Segelanweisungen (siehe 7. Segelanweisungen)
2 Werbung
2.1 Siehe ISAF Regulation 20.
2.2 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. Siehe
ISAF Regulation 20.4.
3 Teilnahmeberechtigung, Meldung und Meldestelle
3.1 Die Regatta ist für Boote der Klassen ORC-Club I bis III, ORC-Sportboote und Eintyp-Kielbootklassen offen.
3.2 Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein
oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein
besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres
Landes.
3.3 Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein.
3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das online verfügbare Formular ausfüllen und es zusammen
mit der geforderten Meldegebühr bis zum 13. Mai (Poststempel) an die Meldestelle senden.
Postanschrift: Yachtclub Langenargen e.V., Argenweg 60, D-88085 Langenargen
Fax: +49-7543-49553
Online-Meldung: Yacht Club Langenargen e.V.: Intro
Nachmeldungen: Bis Donnerstag, 25. Mai 09:00 Uhr schriftlich an die Meldestelle oder im Regattabüro zur
erhöhten Meldegebühr.
Die Stornierung einer Meldung ist nur bis zum Meldeschluss möglich.
3.5 Sollten bei Meldeschluss in einer oder bei mehreren Klassen nicht mindestens 5 Schiffe ordnungsgemäß
gemeldet haben, kann die Regatta für die betreffende Klasse oder Klassen bis spätestens 22. Mai, per e-mail
und Veröffentlichung auf der Webseite des YCL, abgesagt werden.
4 Meldegebühr
4.1 Die geforderte Meldegebühr beträgt für alle Klassen 120,-- €.
Nachmeldegebühr: Aufpreis 50,-- €
Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes
entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung nach Meldeschluss oder durch Fernbleiben des Bootes.
Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind mit den Angaben
des Verwendungszwecks Montfort Cup und den Angaben von Yachtname, Segelnummer
und Eigner auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: DE12 6905 0001 0020 5004 76, BIC: SOLADES1KNZ
Langenargener Segelfestival 36. Montfort Cup
25. bis 27. Mai 2017
Yacht Club Langenargen – Bodensee
Ranglistenregatta
zählt zur „Internationalen Bodenseemeisterschaft 2017 der ORC Klassen“
AUSSCHREIBUNG
4.2 Weitere Kosten:
Kranen nach Preisliste der BMK. Das Kranen sollte über den YCL angemeldet werden.
Zusätzlich fallen ggf. Parkgebühren an.
4.3 Zur Meldung ist das online verfügbare offizielle Meldeformular zu verwenden
5. Zeitplan
5.1 Registrierung:
Donnerstag, 25.05.: von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
5.2 Datum der Wettfahrten:
Donnerstag, 25.05., Freitag, 26.05. und Samstag 27.05.
5.3 Anzahl der Wettfahrten
Klasse Anzahl Max. Wettfahrten pro Tag
Alle 10 5
5.4 Steuermannsbesprechungen
1. Steuermannsbesprechung am Donnerstag, 25.05., 10:00 Uhr im Regatta-Zelt
Weitere Steuermannsbesprechungen siehe Ansage / Aushang
5.5 Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt ist
Donnerstag, 25.05., ab 11.00 Uhr.
5.6 Letzte Möglichkeit Ankündigungssignal
Samstag, 27.05. um 15.00 Uhr.
5.7 Preisverteilung
Samstag, 27.05., ab 18.00 Uhr im Festzelt, jedoch erst nach Ende von möglichen Protestverhandlungen.
6 Vermessung
Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen können. Ein ORC Messbrief darf nur bis max. 5 Tage
vor der ersten Wettfahrt einer Regatta geändert werden (ORC Klassenvorschriften der RVB).
In Ergänzung der WR 78.2 kann der Messbrief während der Veranstaltung überprüft werden. Es können
Kontrollvermessungen, aber keine Erstvermessungen durchgeführt werden.
7 Segelanweisungen
Die Segelanweisungen bestehen aus den WR Anhang S und den ergänzenden Segelanweisungen. Die
Segelanweisungen WR Anhang S werden an der Tafel für Bekanntmachungen beim YCL-Büro ausgehängt.
Die ergänzenden Segelanweisungen werden bei der Registrierung ausgehändigt.
8 Veranstaltungsort
8.1 Yachthafen des Yachtclub Langenargen, Argenweg 60, 88085 Langenargen, im BMK-Yachthafen
8.2 Wettfahrtgebiet Bodensee
9 Bahnen
Es werden modifizierte Up/Down Wettfahrten gesegelt. Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den
Segelanweisungen.
10 Strafsystem
Gemäß Wettfahrtregeln Segel
11 Wertung
Es sind insgesamt 10 Wettfahrten vorgesehen.
ORC-Club- und ORC-Sportbootklassen nach berechneter Zeit, Eintyp-Klassen nach gesegelter Zeit.
Die ORC-Auswertung erfolgt nach dem Inshore Triple Number System.
Werden weniger als 6 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner
Wertungen in den Wettfahrten.
Werden 7 oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner
Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertung.
12 Liegeplätze
Kostenlos nur an den Stegen A bis G des YCL vom 24. Mai bis 28. Mai nach Zuweisung durch den
Hafenmeister. Den Anordnungen des Hafenmeisters und seiner Helfer ist Folge zu leisten.
13 Einschränkungen des aus dem Wasser nehmens
Kielboote dürfen während der Regatta nur unter den Bedingungen einer vorher eingeholten schriftlichen
Erlaubnis der Wettfahrtleitung aus dem Wasser genommen werden.
14 Funkverkehr
Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen
empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch für Mobiltelefone zu.
15 Preise
Folgende Preise werden vergeben:
Preise für die ersten 3 je Klasse.
Montfort-Cup für die 3 punktbesten Yachten der Klassensieger nach dem Montfort-Cup Punktsystem.
Sonderpreise.
16 Haftungsausschluss
16.1 Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder
sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für
die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder
aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen
oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des
Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden
jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an
der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer
und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-,
oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle
anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt
worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften
der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.”
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Tettnang (Bodenseekreis).
16.2 Ein von allen Mannschaftsmitgliedern vollständig ausgefüllter und unterschriebener Haftungsausschluss ist
bei der Registrierung abzugeben.
16.3 Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Haftungsausschluss zusätzlich von einer erziehungsberechtigten
Person unterschrieben werden.
17 Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens 3.500.000 € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.
18 Medienrechte
18.1 Jeder Teilnehmer überläßt dem Veranstalter, seinen Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft
sämtliche Rechte an Foto-, Ton- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und ihren Sportlern
18.2 Teilnehmer können aufgefordert werden, Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord zu
montieren. Dieses Equipment wird vom Veranstalter gestellt.
18.3 Teilnehmer können aufgefordert werden, während der Regatta Interviews zu geben.
19 Veranstaltungen
Mittwoch, 24.05. ab 19:00 Uhr, Welcome in der Lounge / Bar (Festzelt)
Donnerstag, 25.05. ab 20:00 Uhr, „ Sailor“ Party
Freitag, 26.05. ab 20:00 Uhr, Lounge-Abend
Samstag, 27.05. ab 18:00 Uhr Siegerehrung mit Segleressen im Festzelt
Donnerstag bis Samstag: jeden Morgen Seglerfrühstück im Festzelt
Mittwoch bis Samstag: jeden Abend Sailor´s Bar und Verpflegung/Essen in der Lounge/Festzelt
Parkplätze
Kostenlose Parkplätze an der Friedrichshafenerstraße
(vor dem Bahnübergang)
Kostenpflichtige Parkplätze vor und im BMK Gelände.
Tagestickets sind im Wettfahrtbüro erhältlich.
Unterkunft
Für Hotel- und Apartmentreservierung bitte wenden an:
Tourist Information Langenargen
Tel. +49-7543-93305538
E-mail: touristinfo@langenargen.de
Langenargen - Home
Campingplatz Gohren
88079 Kressbronn
Tel.: +49-7543-60590
Fax: +49-7543-605929
info@campingplatz-Gohren.de
Start
Platzreservierung erfolgt durch die Teilnehmer.
Platzgebühren sind im Meldegeld nicht enthalten
--------Aufgrund von Baumassnahmen im BMK Yachthafen Langenargen Gelände stehen 2017
keine Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile, Wohnwagen oder ähnlichem zur Verfügung.
Alternativen und weitere Infos erhalten Sie über das YCL Büro --------
Weitere Informationen (nicht Teil der Ausschreibung)