Wasserschutzpolizei warnt vor den Gefahren des Betretens zugefrorener Wasserflächen am Bodensee
Die anhaltenden Frostperioden der ersten Januarwoche 2026 haben in verschiedenen Häfen und Uferrandbereichen des Bodensees zur Bildung erster Eisdecken geführt. Besonders betroffen sind der Markelfinger Winkel sowie der Gnadensee im Raum Konstanz. In der dortigen Bucht ist der See bereits auf einer Breite von rund 600 Metern zugefroren. Dies verleitete bereits erste Passanten zum Betreten der Eisfläche und zum Eislaufen.
Die Beamten der Wasserschutzpolizei führen zur Winterzeit regelmäßig Messungen der Eisdicke an unterschiedlichen Standorten durch. Diese dienen rein internen Zwecken zur Beurteilung der allgemeinen Gefahrenlage. Die Polizei betont ausdrücklich, dass diese Messwerte nicht veröffentlicht werden. Da die Tragfähigkeit des Eises lokal sehr unterschiedlich sein kann, soll durch die Veröffentlichung der Daten kein falscher Anreiz zum Betreten der Flächen geschaffen werden.
Die Wasserschutzpolizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Gefahren im Zusammenhang mit dem Betreten von Eisflächen.
Neben der Gefahr des Einbrechens, die unmittelbar zu Unterkühlung, Erfrieren oder Ertrinken führen kann, wird oft auch die erhöhte Sturzgefahr bei tragenden Eisflächen unterschätzt. Natürliche Eisflächen sind keine ebenen Flächen. Sie unterliegen Spannungen und Strömungen, die zu Rissen und Aufwölbungen führen, insbesondere wenn eine dünne Schneeschicht solche Stolperfallen verdeckt, sind diese für Passanten nicht mehr erkennbar. Stürze auf dem harten Eis können zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Gehirnerschütterungen führen.
Besonders tückisch: Auch wenn das Wasser im Uferbereich des Gnadensees flach erscheint, nimmt die Tiefe mit zunehmender Entfernung zum Ufer stetig zu. Ein Einbruch birgt dabei nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Helfende und Rettungskräfte immense Risiken. Da das Eis an den Bruchstellen meist extrem instabil ist, gestaltet sich die Fremd- oder Selbstrettung aus dem Wasser oft sehr schwer. Wer unter die Eisdecke gerät hat zudem kaum eine Chance sich aus eigener Kraft zu befreien.
Bislang verzeichnete die Wasserschutzpolizei in dieser Saison keine Unfälle im Zusammenhang mit den Eisflächen und war lediglich präventiv im Einsatz.
Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Eisflächen jedoch auf eigene Gefahr, da diese nicht offiziell zum Betreten freigegeben werden. Jede Person haftet für sich selbst. Ein generelles Betretungsverbot besteht zwar nicht, jedoch ist das Betreten der Schilfgürtel in Naturschutzgebieten gesetzlich streng untersagt. Auch wenn das Eis optisch stabil erscheinen mag, kann sich seine Tragfähigkeit jederzeit ändern.
Quelle Polizei bw


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