21.01.2011
BEREICH SINGEN
Unfall
Singen Ein dunkler Audi wurde am Donnerstagmorgen, zwischen 07.30 und 07.45 Uhr, durch den Kreisverkehr auf der Hohenhewenstraße gefahren, kam an der Ausfahrt zur Ringstraße von der schneeglatten Fahrbahn ab und prallte gegen einen Hydranten. Hierbei löste sich eine Radkappe und prallte gegen einen geparkten Pkw, sodass an diesem nicht unerheblicher Sachschaden entstand. Der Hydrant blieb dicht, die Fahrerin des Audis entfernte sich mit ihrem vorne rechts beschädigten Fahrzeug unerlaubt von der Unfallstelle.
Mögliche Hinweise werden ans Polizeirevier Singen, Tel. 07731 / 8880, erbeten.
Unfall –bitte Zeugenaufruf-
Singen Ein 25 Jahre alter Fahrer eines Lastzuges fuhr am Donnerstagmorgen, gg. 08.00 Uhr, auf der schneebedeckten Byk-Gulden-Straße an die Einmündung in die Georg-Fischer-Straße heran. Auf der schneeglatten Fahrbahn kam es zu einer Kollision zwischen dem Lastzug und dem stadteinwärts auf der Georg-Fischer-Straße fahrenden VW einer 25 Jahre alten Frau, bei der der VW im weiteren Verlauf links der Fahrbahn gegen einen Straßenlampenmast prallte, sich um die eigene Achse drehte und schließlich auf der linken Fahrspur zum Stehen kam. Die Pkw-Fahrerin zog sich hierbei eine Prellung an einem Knie zu. Am Lkw entstand ca. 3000 €, am Pkw ca. 2000 €, am Laternenmast mehrere hundert Euro Sachschaden.
Mögliche Zeugen des Unfallhergangs werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Singen. Tel. 07731 / 8880, in Verbindung zu setzen.
Unfall
Engen Ein 22 Jahre alter Mann fuhr am Donnerstag, gg. 15.45 Uhr, mit seinem Audi80 auf der Bundesstraße 491 von Engen in Richtung Talmühle. Aufgrund vorausgegangener Schneefälle war die Fahrbahn teilweise leicht mit Schnee bedeckt und glatt. Wegen vermutlich nicht den Wetterverhältnissen angepasster Geschwindigkeit brach das Heck des Audis im Ausgang einer Rechtskurve aus und prallte mit dem entgegenkommenden VW Jetta eines 55-Jährigen zusammen. Der Audi schleuderte in der Folge zurück auf den rechten Fahrstreifen, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und überfuhr am einmündenden Feldweg ein Verkehrszeichen, während der VW zeitgleich nach rechts von der Fahrbahn ab kam. Am Audi entstand ca. 4000 €, am VW ca. 10000 € Sachschaden.
BEREICH STOCKACH
Unfall
Stockach Eine 57 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Sigmaringen fuhr am Freitagmorgen, gg. 08.45 Uhr, auf der Goethestraße in Richtung Schiesser-Kreuzung. Zunächst fuhr die Frau auf der Rechtsabbiegespur, wechselte aber kurz vor der Kreuzung den Fahrstreifen, um nach links in Richtung Radolfzeller Straße weiterzufahren.
Hierbei übersah sie den dort fahrenden schweizer Lkw eines 30-Jährigen und kollidierte mit diesem, am Audi entstand ca. 3000 €, am Lkw ca. 5000 € Sachschaden.
Unfall
Orsingen-Nenzingen Ein 24 Jahre alter Fahrer eines KIAs bog am Freitagmorgen, gg. 07.45 Uhr, von der Schwarzwaldstraße (B 31) nach links in die Braunenbergstraße ab und hielt wohl beim Abbiegevorgang nicht die rechte Fahrbahnseite ein. Hierbei prallte ein auf der Braunenbergstraße entgegenkommender 35 Jahre alter Fahrradfahrer gegen die linke Fahrzeugfront des Kias, stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich hierbei leicht. Ein verständigtes Rettungswagenteam brachte den Verletzten zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus Stockach. Am Pkw entstand ca. 1000 €, am Fahrrad ca. 200 € Sachschaden.
Unfallflucht –bitte Zeugenaufruf-
Stockach Ein silberner Ford Fiesta war am Dienstag in der Zeit zwischen 13.45 und 22.50 Uhr, auf dem Parkplatz der Fa. ETO im Hardtring geparkt. In dieser Zeit fuhr ein unbekanntes Fahrzeug gegen die linke Seite des Pkws und beschädigte diesen auf der gesamten linken Seite, vom vorderen Kotflügel über die Fahrertüre bis zum hinteren Kotflügel. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 1000 €, der Verursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle.
Mögliche Hinweise werden ans Polizeirevier Stockach, Tel. 07771 / 93910, erbeten.
Unfall
Mühlingen Eine 19 Jahre alte Frau fuhr mit ihrem Ford am Donnerstagnachmittag, gg. 14.00 Uhr, auf der Kreisstraße 6180 von Stockach in Richtung Zoznegg und bog unmittelbar vor dem Ortseingang nach links in den Gemeindeverbindungsweg nach Hoppetenzell (sog. Renngässele) ab. Hierbei übersah sie den entgegenkommenden Opel eines 55-Jährigen. Der 55-Jährige wich aus, um einen Zusammenstoss zu verhindern, kam jedoch rechts von der Fahrbahn ab und schrammte an einem Baum entlang. Der Fahrer zog sich hierbei Schmerzen im Genick zu, der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Unfall
Bodman-Ludwigshafen Ein 42 Jahre alter Busfahrer befuhr mit seinem Bus am Donnerstagmorgen, gg. 08.30 Uhr, einen schmalen, abschüssigen Bereich der Kaiserpfalzstraße, kam auf die linke Fahrbahnseite, prallte dort gegen einen geparkten Ford Transit und drückte diesen auf eine Straßenlampe. An Bus und Transit entstand jeweils ca. 3000 €, an der Straßenlaterne ca. 200 € Sachschaden.
Auffahrunfall
Stockach Eine 19 Jahre alte Frau bremste ihren Ford am Donnerstagmorgen, gg. 07.00 Uhr, beim Befahren der Zielstraße in Espasingen verkehrsbedingt ab, weil ein Bus von der Bushaltestelle ausfuhr und sie ihrer Verpflichtung nachkam dem Bus ein Abfahren von der Haltestelle zu ermöglichen.
Der nachfolgende 24 Jahre alte Fahrer eines Mitsubishis fuhr auf den Ford auf, hierbei entstand ca. 1100 € Sachschaden.
§ 20 Straßenverkehrsordnung hat folgenden Wortlaut
-Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse-
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.
(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.


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