Leichtsinn – die grosse und in der Regel lebensbedrohende Gefahr auf
Fliessgewässern
Unsere Gewässer locken jeden Sommer Tausende von Wassersportlern an. Die Unfallzahlen
zeigen auf, dass die Freizeitkapitäne und Badenden vor allem auf und in den schnell fliessenden
Gewässern die Gefahren vielfach unterschätzen. Damit das Vergnügen auf einer der schönsten
Stromlandschaften Europas, der Rheinstrecke zwischen Eschenz und Schaffhausen, nicht zum
Albtraum wird, müssen unbedingt die elementarsten Verhaltensregeln beachtet werden.
Badende (Schwimmer) und Freizeitkapitäne (Führer von motorlosen Vergnügungsschiffen)
halten sich ausserhalb des markierten Fahrwassers (weisse Seite), möglichst im ufernahen
Drittel des Flusses, auf.
achten auf genügend Abstand zu Fahrgast- bzw. Kursschiffen, Wiffen (Fahrwasserzeichen)
und Brückenpfeilern.
weichen in Diessenhofen, bei Annäherung eines Kursschiffes, auf die rechte Rheinseite (in
Fliessrichtung, nahe ans deutsche Ufer, Gailinger-Seite) aus.
meiden den Genuss alkoholischer Getränke.
melden sich unverzüglich bei der Polizei, wenn sie nicht rechtzeitig am abgemachten Zielort
eintreffen oder wenn sie nach einer Havarie ihr Schiff oder persönliche Effekten im Wasser
zurücklassen müssen.
achten auf geeigneten Sonnenschutz.
Freizeitkapitäne
rekognoszieren bzw. Erkunden frühzeitig unbekannte Flussabschnitte oder lassen sich von
ortskundigen Personen beraten.
setzen nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Schiffe ein (über 2.5 m Länge mit behördlich
zugeteilten Kennzeichen, übrige mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers).
beladen ihre Boote nie über die angegebene Nutzlast hinaus.
binden nie zwei oder gar mehrere Schiffe zusammen.
sorgen dafür, dass Kinder und ungeübte Schwimmer immer eine passende Rettungsweste
mit Kragen oder einen Rettungskragen tragen.
bleiben auch beim Treibenlassen immer aufmerksam (mit offenen Augen und Ohren).
weichen den bis zu 1.5 m hohen Grundwellen grossräumig aus.
meiden mit ungenügend manövrierbaren Schwimmkörpern das fliessende Gewässer.
achten darauf, dass für Flosse und für gewerbsmässig eingesetzte Schiffe/Rafts eine
Bewilligung der zuständigen Schifffahrtsbehörde vorliegt.
Badende
springen nie überhitzt ins Wasser und auch nie in trübe und unbekannte Gewässer.
springen nicht von Brücken ins Wasser (Gefahr von herannahenden Schiffen oder im Wasser
treibenden Gegenständen).
tragen eine im Wasser gut auffallende Kopfbedeckung (Badekappe oder Sonnenhut).
schwimmen nie unbefugt an Schiffe heran und hängen sich auch nicht daran.
schwimmen nie alleine lange Strecken.
verlassen das Wasser beim Aufziehen eines Gewitters.
wie auch Sporttaucher meiden die Fahrlinie der Kursschifffahrt, enges Fahrwasser und
die Nähe von Anlegestellen der Kursschifffahrt.


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