Körperverletzung
Singen Am Sonntagmorgen, gg. 01.30 Uhr, wurden Beamte zu einer Auseinandersetzung in eine Disco gerufen. Ein Pärchen aus München und Spaichingen (26 weiblich / 33 männlich) und ein Pärchen aus Friedrichshafen (25 männlich / 26 weiblich) waren zunächst an gegenüberliegenden Tischen gesessen. Als die beiden Frauen plötzlich in Streit gerieten, nahm der 25-jährige Mann eine Bierflasche und schlug sie dem 33-jährigen Gegner des anderen Paares auf den Kopf. Der Vorfall wurde von einem Zeugen beobachtet und Security-Kräfte verständigt. Als diese den sich massiv wehrenden Flaschenschläger in den Sanitätsraum brachten, versetzte dieser einem 35-jährigen Sekurity-Angestellten mit dem Hinterkopf einen Stoß. Der mit 1,18 Promille alkoholisierte 25-Jährige wurde daraufhin mit Kabelbindern fixiert und den gerufenen Polizeibeamten übergeben. Als auch noch ein Drogenschnelltest auf Amphetamin ansprach, ordnete der Bereitschaftsrichter die Entnahme einer Blutprobe und eine Unterbringung im Polizeigewahrsam bis zum späten Vormittag an. Durch den Schlag mit der Bierflasche zog sich der 33-jährige Beteiligte eine vier Zentimeter lange Platzwunde am Hinterkopf zu, die im Hegau-Bodensee-Klinikum Singen mit mehreren Stichen genäht wurde. Der Security-Angestellte will sich wegen, infolge des erlittenen Kopfstoßes, losgeschlagener Schneidzähne in zahnärztliche Behandlung begeben.
Der alkoholisierte und unter Drogenbeeinflussung stehende 25-Jährige will gegen einen eingesetzten Polizeibeamten vorgehen, da er der Meinung ist, dass dieser ihm während des Transportes zum Polizeirevier einen Zahn ausgeschlagen habe.

Trunkenheitsfahrt
Engen / Tengen Am Sonntagmorgen teilte ein Zeuge der Polizei mit, dass in der Hegaustraße in Engen ein Pkw über die dortige Verkehrsinsel gefahren wäre und das Verkehrszeichen, das ihm eigentlich anordnete rechts an der Insel vorbeizufahren, beschädigt habe. Der Zeuge, der den Unfall selbst nicht gesehen hatte, hatte jedoch ein abgefallenes Kennzeichen des mutmaßlichen Verursacherfahrzeuges aufgefunden.
Als die ermittelnden Polizeibeamten gg. 03.50 Uhr an der Halteradresse in Tengen eintrafen, konnten sie an dem bereits mit erkalteter Motorhaube vorgefundenen Pkw korrespondierende Unfallschäden feststellen. Die Ehefrau des Halters konnte am PC sitzend gesehen werden, diese machte aber das Licht aus und öffnete auch die Türe nicht, als die Polizeibeamten geklingelt hatten.
Nach einer Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt ordnete der Bereitschaftsrichter an, dass die Beamten die Wohnung betreten dürfen. Nachdem dies über eine offen stehende Balkontüre gelungen war, gab die kaum alkoholisierte Frau glaubhaft an, den Abend über zu Hause gewesen zu sein.
Im Bett im Schlafzimmer lag der 49-jährige Ehemann, welcher augenscheinlich noch nicht geschlafen hatte. Dieser wollte jedoch nichts von einem Unfall und einer Fahrt mit seinem Pkw wissen. Er wollte in Ruhe gelassen werden und zog sich zur Verdeutlichung die Decke über den Kopf. Da für die Beamten jedoch der dringende Verdacht bestand, dass der stark betrunken wirkende Ehemann mit seinem Pkw gefahren war, wurde er vorläufig festgenommen und, da nicht kooperativ, geschlossen. Nach verschiedenen Versionen über den Verlauf des Abends, von „nichts wissen“ bis „Kollege gefahren“, wurden schließlich Name, Personenbeschreibung und Adresse des Kollegen genannt. Um eine mögliche Schutzbehauptung widerlegen zu können wurde die angegebene Adresse des Kollegen angefahren.
Ein völlig nüchterner Mann öffnete den Beamten, gg. 05.00 Uhr, seine Haustüre.
Der Mann, der zudem überhaupt nicht der angegebenen Beschreibung entsprach, kannte den Beschuldigten 49-Jährigen überhaupt nicht, bemerkte aber, dass die von den Beamten vorgebrachte Beschreibung auf seinen Nachbarn zutreffen würde, der vor einer halben Stunde nach Hause gekommen sei und einen riesen Radau gemacht habe. Mittlerweile war sich der 49-Jährige wegen des angegebenen Nachnamens nicht mehr sicher und deutete jetzt auch auf die Nachbarwohnung, wo sein Kumpel mit dem gleichen Vornamen wohnen würde. Dort war Licht an, niemand öffnete jedoch die Türe.
Noch bevor erneut der Bereitschaftsrichter angerufen wurde, öffnete jedoch die Ehefrau des mutmaßlich jetzt richtigen Kumpels. Der 35-jährige Kumpel lag im Bett und gab zu mit dem 49-Jährigen unterwegs gewesen zu sein, jedoch sei dieser mit dem PKW gefahren und nicht er.
Nach der Entnahme jeweils zweier Blutproben und der Sicherstellung eines wohl nicht mehr in Deutschland rechtsgültigen ausländischen Führerscheines, müssen sich noch weitere Ermittlungen anschließen, um festzustellen wer gefahren ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis steht wohl auch noch im Raum.

Mutmaßliche Schlägerei
Hilzingen /Schlatt a.R. Am Sonntagmorgen, gg. 03.30 Uhr, wurden Polizeibeamte zu einer Schlägerei in die Halle nach Schlatt gerufen, bei der sich eine Person eine stark blutende Verletzung am Kopf zugezogen habe. Drei Streifen fuhren daraufhin zum Tatort, eine Streife nahm zwei wegrennende amtsbekannte Jugendliche der rechten Szene fest.
In der Halle konnte der blutende Verletzte angetroffen werden. Auf die Frage was passiert wäre, kam vom Kollegen des 25-jährigen Verletzten die Gegenfrage „wo bleibt der Krankenwagen?“ Eine Auskunft über das Geschehene verweigerten die beiden Männer, die weiteren volltrunkenen Gäste in dem Veranstaltungsraum waren dazu ebenfalls nicht bereit, bzw. nicht mehr in der Lage. Dafür kamen Vorwürfe warum die Hilfe nicht schneller gekommen wäre. Schließlich konnte in Erfahrung gebracht werden, dass sechs Personen auf den 25-jährigen Geschädigten eingetreten haben sollen und, nach rechtspopulistischen Äußerungen, mit einem Taxi versuchten zu flüchten. Als der Taxifahrer über den Grund informiert wurde, blieb das Taxi stehen, worauf die ursprünglichen Fahrgäste zu Fuß die Flucht ergriffen. Der 25-jährige Geschädigte wurde schließlich im Hegau-Bodensee-Klinikum in Singen genäht. Unter einer Alkoholisierung von 2,16 Promille gab er den eingesetzten Beamten zu verstehen, dass er „keinen Bock auf den Scheiß“, nämlich der Aufklärung der Tatumstände die zumindest zu einer kostenpflichtigen Behandlung führten, habe.