20.10.2009
Ein 45-jähriger Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in Konstanz steht im Ver-dacht, im Zeitraum 2007 – 2009 Gelder der Agentur in Höhe von ca. 250.000,- Euro veruntreut und sodann in sogenannten Internetcasinos verspielt zu ha-ben. Der Beschuldigte ist geständig.
Einem aufmerksamen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in Konstanz fiel Ende September 2009 auf, dass für einen Sozialleistungsempfänger mehrmals ungewöhnlich große Zahlungen verbucht waren. Bei internen Recherchen der Bundesagentur stellte sich schnell heraus, dass die Gelder nicht auf Konten des Leistungsempfängers, sondern auf Konten mehrerer Internetcasinos überwiesen wurden.
Der Beschuldigte hatte bei der Agentur für Arbeit die Funktion eines stellver-tretenden Abteilungsleiters inne. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand missbrauchte dieser seine Befugnisse und veranlasste im Tatzeitraum in ins-gesamt 40 Fällen Geldtransfers in Höhe von insgesamt 250.000,- Euro auf Konten der Internetcasinos. Durch die Überweisungen erwarb der Beschuldigte dort ein entsprechendes Guthaben. Derzeit ist davon auszugehen, dass der vermutlich spielsüchtige Beschuldigte das Guthaben so gut wie vollständig verspielt hat. Durch die Ermittlungen der Staatsan-waltschaft und der Polizei konnte jedoch noch ein kleiner Teil der Gelder aufgefunden werden. Dieser Betrag wurde als Schadenswiedergutmachung an die Agentur für Arbeit zurückbezahlt.
Die Agentur für Arbeit Konstanz erstattete unmittelbar nachdem die Unregel-mäßigkeiten Ende September 2009 bekannt wurden Strafanzeige und unter-stützte die darauf folgenden Ermittlungen aktiv. Dem Beschuldigten wurde durch die Agentur für Arbeit die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz beantragte beim Amtsgericht Haftbefehl gegen den ehemaligen Mitarbeiter. Das Amtsgericht erließ einen Haftbefehl, welcher inzwischen gegen Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt wurde.
Lesezeichen