Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat vor dem Schöffengericht Singen Anklage gegen einen 51-jährigen Gerichtsvollzieher erhoben. Dem aus dem Raum Singen stammenden Ange*schuldigten wird zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen Februar 2004 und Februar 2008 im Rahmen von Zwangsvollstreckungen bei Schuldnern vereinnahmte Beträge entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht an die jeweiligen Gläubiger ausgekehrt zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen befand sich der Ange*schuldigte in finanziellen Schwierigkeiten und beging die insgesamt 107 Taten, die zu einem Gesamtschaden in Höhe von ca. 41.700 Euro führten, um sich neben seinen regulären Einnahmen als Gerichtsvollzieher eine weitere Einnahmequelle zu verschaffen.

Nach Entdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen einer Geschäftsprüfung wurde der – geständige – Angeschuldigte vorläufig vom Dienst suspendiert.

Ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Singen steht noch nicht fest.