Bodensee-Therme Konstanz, Rheinstrandbad und Hallenbad am Seerhein ebenfalls weiterhin geschlossen



Aufgrund der aktuellen Regeln muss die Bädergesellschaft Konstanz (BGK) den Beginn der Strandbadsaison verschieben. Die Landesregierung hat in der aktuell gültigen Fassung der Landesverordnung vom 18. Mai 2020 über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 den Betrieb von Bädern aller Art zunächst bis zum 5. Juni 2020 für den Publikumsverkehr untersagt.

Demgemäß ist die Bädergesellschaft Konstanz (BGK) gezwungen, auch die Strandbäder weiterhin außer Betrieb zu lassen. Das Baden in den Strandbädern ist somit untersagt und keine Wasseraufsicht im Einsatz. Die Duschen bleiben außer Betrieb. Die Toiletten sind geöffnet. Wie auf allen öffentlichen Flächen sind die Abstandsgebote und Hygieneregeln einzuhalten.

Die Bodensee-Therme Konstanz, das Rheinstrandbad und das Hallenbad am Seerhein müssen ebenfalls weiterhin geschlossen bleiben.