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Thema: Kein ungerechtfertigter Rauswurf in der Schule Schloss Salem

  
  1. #1
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    Beitrag Kein ungerechtfertigter Rauswurf in der Schule Schloss Salem

    Die "FAZ" berichtete über einen ungerechfertigen Rauswurf eines Lehreres der Schloss Schule Salem: Bericht FAZ

    Die internationale Privatschule - Schule Schloss Salem stellt dies auf Ihrer Webseite richtig:

    In dem betreffenden Artikel wird der Schule Schloss Salem im Wesentlichen vorgeworfen, einen homosexuellen Mitarbeiter grundlos aus Angst vor Missbrauchsvorwürfen zu einer Kündigung gezwungen zu haben. Der Artikel stellt die Vorgänge in einseitiger Weise dar und enthält darüber hinaus Behauptungen, die nicht den Tatsachen entsprechen.



    Richtig ist, dass der betroffene Mitarbeiter gegenüber einem Schüler ein distanzloses Verhalten an den Tag gelegt hat, das ein Handeln der Schulleitung erzwang. Alles andere wäre verantwortungslos gegenüber dem Schüler und der Schule gewesen. Der Schüler war von den genannten Distanzlosigkeiten sehr wohl betroffen, denn er wusste nicht, wie er mit den Annäherungsversuchen umgehen sollte.



    Der Mitarbeiter war in den zurückliegenden Jahren von der Schulleitung mehrfach dezidiert dazu aufgefordert worden, eine angemessene Distanz gegenüber jungen Männern zu wahren.



    Die Schule Schloss Salem hat den Schutz der Betroffenen immer an erste Stelle ihrer Überlegungen gestellt, wobei es in diesem Zusammenhang für die Schulleitung unerheblich ist, welche sexuelle Neigungen ein Mitarbeiter hat, der sich distanzlos gegenüber Schülern verhält. Auch ein hetero*sexueller Mitarbeiter wäre bei dem Verhalten, das in dem Artikel beschrieben ist, arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Dies wurde in der Vergangenheit stets so gehandhabt.



    Deshalb hat die Schulleitung den Vorgang auch zur Anzeige gebracht. Damit sollte eine Klärung herbeigeführt werden, ob über den eklatanten Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten hinaus ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die geschilderten Handlungen des Beschuldigten erfüllen laut Auskunft der Staatsanwaltschaft vom 13. April 2010 keinen Straftatbestand. Die zuständige Staatsanwältin hat demgegenüber betont, dass es notwendig und richtig war, den Fall vorzulegen.



    Die Eigenkündigung hat nichts mit Recherchen des SPIEGEL zu tun, die erst wesentlich später begannen, sondern sie wurde dem Mitarbeiter nahegelegt, um in seinem Interesse die in dem Artikel unvollständig wiedergegebenen Details seiner Begegnung mit dem Schüler und sein Vorverhalten in den letzten Jahren aus der öffentlichen Diskussion heraushalten zu können. Dies ist weiterhin das Ziel der Schulleitung.



    Ob unter bestimmten Umständen eine Wiedereinstellung des Mitarbeiters erwogen werden kann, hängt von dem Nachweis ab, dass ihm zukünftig ein korrekter Umgang mit Schutzbefohlenen möglich ist.

    Links:
    Schule Schloss Salem - Internationale Privatschule in Deutschland - home
    Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

  2. #2
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    Standard

    Vorstand tritt zurück
    Der Vorstand und Aufsichtsrat der Schule Schloss Salem hat in der Sitzung des Internatsvereins am 17. April 2010 geschlossen seinen Rücktritt erklärt.

    Am 19.6. tritt der Internatsverein erneut zusammen, um einen neuen Vorstand und Aufsichtsrat zu wählen. Dieser wird sich mit der Nachfolgesuche befassen, die unter Beteiligung der relevanten Salemer Gremien erfolgen soll.

    Bis dahin bleibt der jetzige Vorstand und Aufsichtsrat satzungsgemäß kommissarisch im Amt.

    Bis zur Regelung der Nachfolge wird Frau Prof. Dr. Dr. Eva Marie Haberfellner die Leitung der Schule beibehalten.

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