25.11.2010
BEREICH KONSTANZ
Vorfahrtsunfall
Konstanz Ein 53 Jahre alter Mann fuhr am Mittwochmittag, gg. 12.00 Uhr, mit einem VW Fox auf der Alpenstraße in Richtung See. An der Kreuzung mit der Neuhauser Straße kam es zur Kollision mit dem vorfahrtsberechtigt von rechts kommenden Mercedes eines 50-Jährigen. Beide Beteiligten blieben unverletzt, an den Fahrzeugen entstand ca. 4500 € Sachschaden.
Alkohol
Konstanz Der Polizei wurde am Mittwochabend, gg. 23.30 Uhr, mitgeteilt, dass eine hilflose Person an der Bushaltestelle am Bahnhofplatz sitzen würde und nicht mehr weiter wüsste. Vor Ort wurde den eingesetzten Beamten mitgeteilt, dass dem Mann schon von mehreren Personen von der Straße aufgeholfen bzw. dieser aufgehoben und zur Bushaltestelle gebracht wurde. Der 53-jährige (Ur-)Konstanzer war völlig betrunken und konnte aufgrund seiner Alkoholisierung keinen Alkoholtest durchführen. Weil er sich in einem seine freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befand, sich nicht mehr selbständig auf den Beinen halten konnte, alleine wohnt und auch Angehörige nicht erreichbar waren, sollte er in Ausnüchterungsgewahrsam genommen werden. Bei der notwendigen Untersuchung der Gewahrsamsfähigkeit durch eine Ärztin beleidigte er einen Polizeibeamten und trat der Ärztin mit dem Fuß gegen einen Oberschenkel, weshalb Ermittlungen wegen Beleidigung und Körperverletzung eingeleitet wurden.
Körperverletzung
Konstanz Ein 27 Jahre alter Gast wurde am Mittwochabend, schon gg. 20.15 Uhr, vom 46 Jahre alten Gastwirt aus einer Gaststätte in der Altstadt verwiesen. Der Gast fand sich jedoch nicht damit ab, sondern packte den Gastwirt an der Schulter um mit diesem über die Maßnahme zu diskutieren. Als der Gastwirt den 27-Jährigen wohl von sich wegdrücken wollte, wurde er in eine Art Schwitzkasten genommen und zugedrückt. Mehrere Gäste griffen daraufhin ein, zogen den 27-Jährigen weg und hielten ihn bis zum Eintreffen der verständigten Polizei fest.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung wurde eingeleitet.
Versuchter Betrug
Konstanz Nicht neu, aber in ähnlichen Konstellationen immer wieder angewandt sind Betrugsversuche, wie sie jetzt von einem 31 Jahre alten Mann aus Konstanz bei der Polizei angezeigt wurden. Der 31-Jährige erhielt auf sein Handy mehrere SMS über verpasste Anrufe, überwiegend wohl mit deutschen Vorwahlen, aber auch mit südosteuropäischen Ländervorwahlen. Bei zwei Rückrufversuchen meldete sich niemand. Vor ca. 2 – 3 Wochen erhielt er jedoch einen Anruf eines angeblichen Postbediensteten, der vorgab ihm einen Brief nicht zustellen zu können. In diesem Gespräch gab der Betroffene, wie dazu aufgefordert, seinen Namen und seine Anschrift über Telefon preis. Möglicher Weise hierdurch erhielt er jetzt zwei Briefe einer Firma mit englisch klingendem Namen und einer Postfachadresse in der er jeweils aufgefordert wurde für getätigte Anrufe 90 € Gebühr zu begleichen.
Der 31-Jährige lies sich jedoch von den Forderungen nicht einschüchtern, überwies nicht und ging zur Polizei. Hier erfuhr er, dass das Unternehmen solche Forderungen wohl vielfach in betrügerischer Absicht versendet.
BEREICH RADOLFZELL
Körperverletzung, Platzverweis
Radolfzell Polizeibeamte wurden am Mittwochabend, gg. 19.15 Uhr, zu einer Familie aus einem anderen Kulturkreis gerufen. Während der 26 Jahre alte Ehemann mit seiner Mutter mittels Webcam und Internet kommunizierte, brachte die 23 Jahre alte Ehefrau wohl den Küchentisch ins Wohnzimmer und wollte ihrem Ehemann und ihrem zwei Jahre alten Kind eine Suppe servieren. Über das Umstellen des Tisches war der Ehemann wohl so erbost, dass er der Frau mehrfach mit der Faust ins Gesicht schlug. Die Beamten trafen auf eine Frau mit blutender, geschwollener Oberlippe und geschwollenem Jochbein. Gegen den schon mehrfach gewalttätig aufgefallenen Ehemann wurde ein Platzverweis und für vier Tage ein Betretungsverbot der Wohnung ausgesprochen. Widerwillig und erst nach Androhung von unmittelbarem Zwang verließ er die Wohnung. Seine Schlüssel wurden der Geschädigten übergeben.
Die Geschädigte hat nun die Möglichkeit bei der Stadt ein behördliches Platzverweisverfahren für einen längeren Zeitraum zu beantragen.
BEREICH SINGEN
Nächtliche alkoholisierte Randalierer
Singen Empört und für die Betroffenen oft unverständig ist es, wenn sie am Morgen vor dem Ergebnis blinder nächtlicher Zerstörungswut stehen. Die Täter bleiben leider allzu oft unbekannt, die angerichteten Schäden sind teilweise enorm.
Am Donnerstagmorgen, gg. 04.20 Uhr, teilten Beamte der Bundespolizei ihren Kollegen vom Polizeirevier Singen mit, dass sie in der August-Ruf-Straße einen 17-Jährigen festhalten würden. Dieser war Teil einer vierköpfigen Gruppe, die durch die Innenstadt zog und offensichtlich mehrere Sachbeschädigungen begangen hatte. Die drei anderen jungen Männer waren geflüchtet. Die drei geflüchteten Männer konnten kurze Zeit später in einem in der Nähe liegenden Parkhaus ausgemacht werden und waren wohl vom Bellen eines Polizeihundes so beeindruckt, dass sie „freiwillig“ aus ihrem Versteck kamen. Die vier Männer im Alter von 16, 17, 18 und 21 Jahren waren bis zu 1,7 Promille alkoholisiert. Während die beiden volljährigen Männer nach der Feststellung ihrer Personalien entlassen wurden, wurden die beiden 16 und 17-Jährigen mit auf das Polizeirevier genommen. Während die Mutter des 17-Jährigen keinerlei Interesse zeigte ihren Sohn bei der Polizei abzuholen und dieser mit ihrem Einverständnis nach Hause geschickt wurde, holte die Mutter des 16-Jährigen ihren Sohn mit „feuriger Begeisterung“ ab.
Die Beamten stellten drei Singener Bären und einen umgeworfenen Blumenkübel wieder auf. Herumgeworfene Fahrräder waren schon älter. Sollten Schäden geltend gemacht werden, werden sicherlich Schadenersatzforderungen auf die Männer zukommen.
Einbruch
Singen Bereits am Donnerstagmorgen, gg. 02.30 Uhr, war der gleiche Diensthund im Einsatz, um ein Firmengelände in der Werner-von-Siemens-Straße zu durchsuchen, da nach einem gemeldeten Einbruch noch davon ausgegangen werden musste, dass sich der Täter eventuell noch im Objekt befand.
Nach bisherigen Erkenntnissen drang der oder die Täter in einen Bürokomplex und eine angrenzende Lagerhalle ein, brach im Innern mehrere Türen auf und entwendete einen Fahrzeugschlüssel. Das dazugehörende Fahrzeug wurde beschädigt in der Umzäunung des Areals steckend aufgefunden.
Unfallfluchten
Singen Bereits am Dienstag, 26.10.2010, fuhr offensichtlich ein Fahrzeug gegen eine Granitstele bei einem Anwesen in der Dr.-Andler-Straße und verursachte ca. 400 € Sachschaden. Am Dienstag, 23.11.2010 gg. 15.00 Uhr, konnte eine Zeugin beobachten wie ein Seat Ibiza gegen die Stele gefahren wurde und diese wiederum beschädigte (Schaden wiederum ca. 400 €). Die Zeugin forderte die Seatfahrerin auf ihren Namen zu hinterlassen und übergab ihr Zettel und Stift. Die Fahrerin mittleren Alters tat so als ob sie der Aufforderung folgen würde und warf den Zettel anschließend in den Briefkasten am Anwesen der Geschädigten.
Wie sich jedoch herausstellte hatte die Seat-Fahrerin nur ein paar Klingel auf den Zettel gemalt und nicht ihren Namen darauf geschrieben.
Die Zeugin hatte sich jedoch das Kennzeichen aufgeschrieben, sodass die Polizei bei ihren Ermittlungen wegen Unfallflucht schnell bei einer 49 Jahre alten Frau aus einer Hegaugemeinde vorstellig werden konnte.
Ob beide Beschädigungen von derselben Verursacherin stammen ist bislang noch unklar.
Überladene Holztransporter
Hegau Zwei Beamte einer Streife der Verkehrspolizei fuhren am Mittwochvormittag, gg. 09.15 Uhr, auf der B 314 von Hilzingen in Richtung Riedheim, als ihnen im Gegenverkehr ein hoch beladener Holztransporter entgegen kam. Bei einer anschließenden Kontrolle in Hilzingen wurde die ungesicherte Ladung aus vier Meter langen Rundholzstämmen beanstandet, die bis zur Prallwand hinter dem Führerhaus noch einen Meter Zwischenraum hatte. Bei einer Gefahrbremsung oder einem Unfall sind die dann unkontrolliert nach vorne schnellenden Stämme eine erhebliche Gefahr. Nach der Sicherung mit einem Spanngurt wurde der Lastzug in Singen gewogen und festgestellt, dass er anstatt der gesetzlich maximal erlaubten 40 Tonnen ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen aufwies, was einer Überladung von ca. 10 Prozent entsprach.
Eine Anzeige wegen Überladung folgt.
Gegen 11.00 Uhr fiel denselben Beamten ein ebenfalls hoch beladener anderer Lastzug des gleichen Unternehmens aus dem Kreis Waldshut auf. Nach der Sicherung der ebenfalls mangelhaft gesicherten Ladung ergab die Wiegung gleich 51,5 Tonnen, was einer Überladung von nahezu 30 Prozent entsprach.
Die Fahrten zum nahegelegenen Güterbahnhof wurden jeweils gestattet.
Ein Gewinnabschöpfungsverfahren gegen das Unternehmen wurde neben den Anzeigen wegen Überladung und mangelhafter Ladungssicherung eingeleitet
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