30.06.


BEREICH KONSTANZ

Unfall
Konstanz Eine 44 Jahre alte Frau fuhr am Dienstagabend, gg. 21.15 Uhr, auf der Kindlebildstraße vom Bahnhaltepunkt Reichenau in Richtung Wollmatingen. Als sie am Fahrbahnrand eine Katze bemerkte, tippte sie leicht auf die Bremse ihres Pkws, ohne jedoch eine Vollbremsung einzuleiten. Hinter dem Pkw fuhr in sehr geringem Abstand ein leicht alkoholisierter 56 Jahre alter Mann mit seinem Roller. Das Bremsen des Pkws wegen der Katze bewirkte, dass mit der Vorderbremse des Rollers stark gebremst wurde, worauf der Roller wegrutschte und ein Sturz folgte. Hierbei erlitt der Rollerfahrer eine Fraktur an einer Schulter und mehrere Schürfwunden.
Am Roller entstand ca. 350 € Sachschaden.

Seltsamer Mann / Körperverletzung
Konstanz Eine Frau Anfang 30 ging am Dienstag, gg. 16.30 Uhr, mit ihrem Hund in der Grünanlage am Hockgraben spazieren.
Unvermittelt tauchte plötzlich aus dem Gebüsch hinter ihr eine männliche Person auf. Diese lief im Abstand von ca. fünf Metern hinter der Frau her und tuschelte seltsame Ausdrücke, wohl mit vulgärem Inhalt. Da die Frau Angst bekam, blieb sie stehen, um den Mann vorbei zu lassen. Dieser verließ daraufhin den Weg, nahm einen ca. 5 cm großen Stein und warf ihn nach der Geschädigten. Diese wurde am linken Knöchel getroffen. Als sie den Mann aufforderte dies zu unterlassen und drohte die Polizei anzurufen, nahm dieser einen ca. 20 cm großen Stein und ging damit auf die Frau los. Die Geschädigte forderte daraufhin einen vorbeigehenden Fußgänger auf ihr zu helfen. Erst als dieser ihr zu Hilfe kam, verschwand der Mann schnellen Schrittes im Unterholz. Eine Fahndung nach dem Täter verlief negativ.
Der Mann wird folgendermaßen beschreiben: 180 cm groß, hatte kurze schwarze wellige Haare, dunkle Augen, normale Statur, trug ein blau/weißes T-Shirt und eine Jeans. Er hatte keinen Bart und trug keinen Schmuck. Er sprach akzentfrei deutsch.
Mögliche Hinweise auf den Mann werden ans Polizeirevier Konstanz, Tel. 07531 / 9950, erbeten.

Nötigung
Reichenau Ein 55-jähriger Mann und seine etwas jüngere Beifahrerin fuhren am Dienstagvormittag, gg. 10.00 Uhr, auf der B 33 in Richtung Allensbach. Nach der Kindlebildkreuzung fuhr der Geschädigte auf der rechten Fahrspur, der im dortigen Bereich zweispurig verlaufenden Fahrbahn. Nach dem Ende der Doppelspur überholte ein Audi A 6 mit Ludwigsburger Kennzeichen über die folgende Sperrfläche, obwohl Gegenverkehr kam. Der Geschädigte musste aufgrund der wahrgenommenen Gefahr seinen Pkw stark abbremsen, um einen drohenden Zusammenstoß zu verhindern. Der Audi-Fahrer „bedankte“ sich dafür dass er den Geschädigten den ausgestreckten Mittelfinger, den sogenannten „Stinkefinger“ zeigte.
Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung und Beleidigung sind Tatbestände die geprüft werden.
An dieser Kreuzung, bzw. am Ende der zweiten Fahrspur, kommt es immer wieder zu Unfällen und Situationen die polizeiliche Ermittlungen nach sich ziehen. § 7 der STVO beinhaltet hier nachfolgende Regelung.
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

BEREICH RADOLFZELL

Betrunken am helllichten Nachmittag
Radolfzell Im Rahmen einer Streife stellten Beamte des Polizeireviers am Seeufer / Karl-Wolf-Straße einen total betrunkenen Jugendlichen fest, der so betrunken war, dass er sich nicht mehr auf den Beinen halten konnte und, trotz der sehr warmen Witterung, starken Schüttelfrost hatte.
Über seine Begleiter konnte in Erfahrung gebracht werden, dass in erheblichen Mengen konsumierter Wodka die Ursache für die Lage war. Woher der Alkohol stammte, den der 19-Jährige getrunken hatte, wollte niemand wissen / wusste niemand.
Mit Verdacht auf eine Alkoholvergiftung wurde der Betrunkene ins HBH Krankenhaus Radolfzell eingeliefert. Die von der Polizei verständigte Mutter war nach längerer Überzeugungsarbeit bereit ihren Sohn im Krankenhaus abzuholen.

BEREICH SINGEN

Ruhestörung
Gottmadingen Durch ruhestörenden Lärm Jugendlicher auf dem Dorfplatz in ihrer Nachtruhe gestört fühlten sich Betroffene am Mittwochmorgen, gg. 00.30 Uhr. Die eingesetzten Polizeibeamten trafen auf fünf Personen beiderlei Geschlechts, im Alter zwischen 16 und 20 Jahren, die nicht alle ihre Wurzeln in Deutschland hatten, aber alle alkoholisiert waren. Insbesonders ein 19-Jähriger war aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr in der Lage in normaler Lautstärke zu reden. Erst nach einem Platzverweis und der Androhung des Gewahrsams, war es möglich dessen Schallpegel zu senken.
Die Jugendlichen aus Gottmadingen, Hilzingen und Gailingen beschwerten sich sodann bei den Polizeibeamten darüber, dass es in Gottmadingen keine geeignete Lokalität oder einen entsprechenden Platz für ihre Partys, andere Definition Saufgelage, gäbe.
Weitere Beschwerden kamen in der Nacht nicht mehr.