Silvester im Landkreis
Markant für den Silvestertag 2009 war, dass vom Vormittag, bis gg. ca. 20.00 Uhr, verstärkt noch Waffen bei der Polizei abgegeben wurden. Wegen einer Änderung des Waffenrechts im Sommer 2009 galt noch eine Amnestie bis zum Jahresende 2009. In dieser Zeit konnten illegal besessene Schusswaffen abgegeben werden, ohne dass ein Strafverfahren gegen die Waffenbesitzer eingeleitet wird.
Von dieser Möglichkeit machten am Silvestertag, quasi Last Minute, noch ca. zehn Waffenbesitzer Gebrauch.
Mit verstärkten Kräften gingen die Beamten der vier Polizeirevierreviere in den Silvesternachtdienst.
Bis Mitternacht verlief Silvester, außer ein paar Anrufen überwiegend älterer Menschen wegen Böllerschüssen und Partylärm, ruhig.
Mit Beginn des Neuen Jahres und wohl auch mittlerweile stark gestiegenem Alkoholpegel, wurden die Beamten zu unzähligen meist alkoholbedingten Streitigkeiten gerufen, von denen einige exemplarisch wiedergegeben werden.
Die letzten Streitigkeiten waren nicht schon gegen Ende der Nachtschicht, gg. 06.00 Uhr, zu Ende, sondern setzten sich bis gg. 08.00 Uhr fort, bis die letzten Betrunkenen ins Bett fielen. Festgestellte Atemalkoholwerte der Betroffenen lagen bei den letzteren Einsätzen meist über zwei Promille.
Von schweren Unfällen, wie in anderen Landkreisen, blieb der Landkreis Konstanz in der nasskalten, teils stark nebeligen Nacht mit überfrierender Nässe verschont.
Vielleicht dämpfte das Wetter auch etwas den Übermut.
Am Rande der ganzen Feierlichkeiten zum Jahreswechsel wurden die Beamten auch zu mehreren Suizidversuchen gerufen, die betroffenen Personen meist in eine Fachklinik eingewiesen. Die emotionalen Einsatzbelastungen im Spagat zwischen Suizidversuch und Streitigkeiten unter starker alkoholischer Beeinflussung sind für die Beamten teilweise enorm.
BEREICH KONSTANZ
Streitigkeiten
Konstanz Streitigkeiten zogen sich von Mitternacht bis in die frühen Morgenstunden hin. Die Beamten wurden so an den Zähringerplatz gerufen, weil ein mit 2,52 Promille alkoholisierter Mann im Zuge eines verbalen Streites seiner 28-jährigen Kontrahentin eine Ohrfeige verpasst hatte.
Beziehungsstreitigkeiten trugen eine 21-jährige Frau und ein 26-jähriger Mann mit 1,6 Promille Alkohol aus. Aufgrund der emotionalen Zustände der Beteiligten konnte jedoch nicht in Erfahrung gebracht werden, ob Straftaten begangen wurden. Nach dem Heimzug der Frau zu ihren Eltern konnte zunächst Ruhe hergestellt werden.
Probleme weil seine stark alkoholisierte 20-jährige Freundin sich auf der Reichenaustraße schon mehrfach übergeben hatte, hatte am Neujahrsmorgen, gg. 06.30 Uhr, ihr nüchterner 23-jähriger Freund und rief die Polizei. Nach einem Transport mit einem Rettungswagen ins Klinikum, wollte sich die Frau jedoch nicht mehr in ärztliche Behandlung begeben und wollte ihren nahen Heimweg antreten. Dies wurde dem Paar ermöglicht.
Zwei mit 0,8 und 1,5 Promille alkoholisierte 21 und 22 Jahre alte Männer aus Kreuzlingen bekamen in der Tirolergasse Schläge von den zufällig hinzukommenden Geschädigten, weil sie deren Fahrräder umgeworfen und beschädigt hatten.
Wer jedoch wie in das Geschehen zwischen mehreren Personen verwickelt war, ließ sich in der Nacht bei den alkoholgetränkten Personen nicht klären.
Die Brille kaputt und eine sichtbare Verletzung am Mund waren das Resultat einer Begegnung zwischen einer unbekannten ca. zehnköpfigen Personengruppe und zwei 20 und 21 Jahre alten Geschädigten aus dem Landkreis Tuttlingen. Aus der Gruppe heraus sollen die Geschädigten angegangen worden sein. Bei einer Fahndung mit den Geschädigten konnten die mit je ca. 1,5 Promille alkoholisierten Geschädigten die Täter nicht mehr erkennen.
Schon am Abend gerieten ein 46-jähriger Mann und sein 66-jähriger ehemaliger Vermieter, wegen des Ausleihens von 20 €, aneinander. Gegen 03.30 Uhr wurde die Polizei dann zu einer weiteren Auseinandersetzung gerufen. Klar ist bislang, dass beide Personen unter je ca. einem Promille Alkohol standen. Geklärt werden muss noch wer eine Scheibe eingeschlagen, einen Zahn ausgeschlagen und sonstige Verletzungen dem jeweiligen Gegner beigebracht hat.
Mit bis zu fünf Streifen musste gg. 01.00 Uhr das Sicherheitspersonal einer Diskothek unterstützt werden, nachdem diese einer ca. 15-köpfigen stark alkoholisierten russischstämmigen Personengruppe den Eintritt verwerten und die Gruppe daraufhin äußerst aggressiv wurde.
Dem 32-jährigen Hauptaggressor wurde schließlich ein Platzverweis erteilt. Er erhält auch seitens der Disco ein längerfristiges Hausverbot.
Im Stadtgarten wurde gg. 01.00 Uhr ein alkoholisierter 17-jähriger Jugendlicher von einer unbekannten Person nach grundlos begonnenen Streitigkeiten gestoßen, geschlagen und schließlich mit einer Waffe bedroht.
Eine Feuerwerksrakete verkeilte sich auf dem Dach, bzw. an einem Dachfenster eines Anwesens in der Benedikt-Bauer-Straße, gg. 00.30 Uhr, so unglücklich, dass dadurch ein Brand mit ca. 10000 € Sachschaden entstand.
BEREICH RADOLFZELL
Unfallflucht –bitte Zeugenaufruf-
Radolfzell Am Dienstag (29.12.2009), in der Zeit zwischen 18.30 und 21.15 Uhr, fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug gegen einen auf dem Parkplatz des Strandcafes geparkten Audi A 4 und verursachte an diesem ca. 2500 € Sachschaden.
Hinweise werden ans Polizeirevier Radolfzell, Tel. 07732 / 982760, erbeten.
Unfall
Radolfzell Am Neujahrsmorgen, gg. 02.30 Uhr, wurde von einem Verkehrsteilnehmer gemeldet, dass ein Pkw von Singen kommend auf den Kreisverkehr vor Böhringen gefahren sei und der Pkw nun verlassen dort stehen würde.
Die Unfallermittlungen ergaben, dass ca. 50 Meter vor dem Kreisverkehr eine Bremsblockierspur begann, die an der Holzmauer auf dem Kreisverkehr endete. Der dort stehende Opel Corsa war an der Unfallstelle mit ausgelösten Airbags und einer in Kopfhöhe gesplitterten Windschutzscheibe mit Blutantragungen zurück geblieben.
Bei einer Überprüfung der nicht allzu weit entfernten Halteranschrift konnte noch im Hofraum des Anwesens ein alkoholisierter 58-jähriger Mann angetroffen werden, der eine Verletzung am Kopf hatte und dessen Jacke mit weisem Staub behaftet (vom ausgelösten Airbag?) war. Nach der Weigerung eines Atemalkoholtestes wurden bei dem sich unkooperativ benehmenden Beschuldigten zwei Blutproben entnommen. Den Führerschein rückte er nicht heraus und verriet auch nicht wo sich dieser befindet.
Der Pkw wurde sichergestellt, die Herausgabe des Führerscheins sicherlich im Nachhinein von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht gefordert.
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