02.12.2009:

KREISWEIT

Verstärktes Aufkommen von gefälschten 20€-Scheinen –bitte Warnmeldung-
Seit Oktober sind bei der Kriminalpolizei ca. 70 Fälle angezeigt worden, bei denen mit falschen 20 €-Scheinen bezahlt worden war. Mit den Falsifikaten wurden in zahlreichen Geschäften Waren bezahlt, ohne dass die teilweise guten Fälschungen aufgefallen sind.
Erst bei Routineüberprüfungen durch Banken fielen die Scheine auf und wurden den einzahlenden Unternehmen zurückbelastet.
Informationen können unter Deutsche Bundesbank - Browser-Empfehlung gefunden werden.

BEREICH KONSTANZ

Unfall
Konstanz Am Dienstagnachmittag, gg. 13.50 Uhr, fuhr ein 41-jähriger Fahrer eines Mercedes Vitos von der Hofhalde über den für beide Fahrtrichtungen freigegebenen Radweg auf die Konzilstraße. Hierbei übersah er eine vorfahrtsberechtigt von rechts kommende 45-jährige Fahrradfahrerin. In der Folge berührte die Fahrzeugfront des Lieferwagens das Fahrrad worauf die Radlerin stürzte. Hierbei zog sie sich Prellungen zu, die nach einem Transport mit einem Rettungswagen im Klinikum ambulant behandelt wurden. Am nicht mehr fahrbereiten Fahrrad entstand ca. 100 €, am Vito ca. 50 € Sachschaden.

Unfallflucht
Konstanz Am Dienstagvormittag, gg. 10.40 Uhr, parkte eine 48-jährige Frau auf dem Parkplatz eines Marktes an der Carl-Benz-Straße mit ihrem Ford rückwärts aus einem Stellplatz aus und fuhr gegen einen ebenfalls dort geparkten Ford. Die Frau stieg aus, begutachtete den Schaden am angefahrenen Pkw, konnte offensichtlich keinen Schaden feststellen, lies sich dies von einer Passantin bestätigen und fuhr von dannen. Als die Besitzerin des angefahrenen Pkws zu ihrem Fahrzeug zurückkam, teilten ihr Passanten mit, dass ihr Pkw angefahren worden sei. Vorne rechts konnte ein Schaden festgestellt werden, der mit ca. 500 € beziffert werden muss. Über weitere Passanten konnte die 48-jährige Unfallverursacherin schließlich ermittelt werden. Ihr Pkw wies bei einer Überprüfung massenhaft ältere Unfallspuren auf, sodass eine konkrete Zuordnung zum aktuellen Unfall schwer fiel. Die Beschuldigte gab jedoch zu gegen den anderen Pkw gefahren zu sein. Ein Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle wurde eingeleitet.
Pflichten nach einem Unfall sind in § 34 Straßenverkehrsordnung geregelt.
Die Strafandrohung bei Nichterfüllung der Pflichten ist in § 142 des Strafgesetzbuches geregelt.
§ 34 Unfall
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
• 1.unverzüglich zu halten,
• 2.den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
• 3.sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
• 4.Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuches),
• 5.anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
o a)anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und
o b)auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,
• 6.
o a)solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder
o b)eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
• 7. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. 2Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
• 1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
• 2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
• 1.nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
• 2.berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. 2Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Unfall
Konstanz Am Dienstagvormittag, gg. 11.20 Uhr, fuhr ein 30-jähriger LKW-Fahrer aus dem Raum Tübingen beim Rangieren aus einer Parklücke an der Straße Am Seerhein gegen den hinter ihm geparkten Mazda einer Frau aus dem Kreis Biberach. Die verständigten Polizeibeamten konnten anhand des Kennzeichens die Halterin schnell ermitteln und telefonisch verständigen. Die Geschädigte, die sich in der Nähe aufhielt, kam zur Schadensregulierung an die Unfallstelle.
Am Mazda entstand ca. 4000 € Sachschaden.

Auffahrunfall
Konstanz Am Dienstagvormittag, gg. 10.45 Uhr, fuhr ein 19-jähriger Mann mit seinem VW auf der Rudolph-Diesel-Straße hinter dem VW eines 32-Jährigen in Richtung Reichenaustraße. Vor der Einmündung rutschte der 19-Jährige mit noch nasser Schuhsohle vom Bremspedal ab und fuhr auf seinen Vordermann auf. Es entstand ca. 2000 € Sachschaden.

BEREICH RADOLFZELL

keine Meldung

BEREICH SINGEN

Einbrüche
Volkertshausen / Engen Ungewohnt lauter als üblich vernommene Verkehrsgeräusche machten am Dienstagabend, gg. 19.30 Uhr, eine Frau in Volkertshausen stutzig und sie schaute nach der Herkunft der anders als sonst üblichen Geräusche. Hierbei musste sie feststellen, dass ein bislang unbekannter Täter eine verdeckt liegende Terrassentüre aufhebelte und so ins Schlafzimmer gelangte. Mehrere Räume waren durchwühlt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass der oder die Täter es auf Bargeld abgesehen hatten. Ein überschaubarer Betrag fiel den Tätern in die Hände.

Ebenfalls mit einem Hebelwerkzeug drangen unbekannte Täter am Dienstag, zwischen 09.15 und 19.15 Uhr, über ein Fenster in ein Einfamilienhaus in Engen ein und durchsuchten das komplette Haus. Schmuck, Uhren und Edelsteine in nicht unbedeutendem Umfang fielen dem oder den Tätern in die Hände.

Für Hilfen und Tipps steht die Polizei unter Polizeiliche Kriminalprävention - So schützen Sie sich vor Kriminalität. Ihre Polizei. und durch Beamte der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, Tel. 07531 / 9951162, zur Verfügung.

Auffahrunfall
Singen Am Dienstagnachmittag, gg. 13.15 Uhr fuhr ein 51-jähriger Mann mit seinem Audi hinter dem Mercedes eines 43-Jährigen auf der Güterstraße an die Kreuzung am Praxedisplatz heran. Obwohl die dortige Ampel schon auf gelb ungeschaltet hatte, ging der Audi-Fahrer davon aus, dass der vor ihm fahrende Mercedes die Kreuzung noch passieren würde und wollte nachziehen. Durch das vorschriftsmäßige Anhalten des Mercedes vor der auf rot umspringenden Ampel wurde der Audi-Fahrer überrascht und fuhr auf. Es entstand ca. 2000 € Sachschaden.

BEREICH STOCKACH

Unfallflucht
Stockach Am Dienstag, zwischen 10.30 und 10.45 Uhr, wurde ein roter 3er-BMW auf dem Lidl-Parkplatz und anschließend bis gg. 10.55 Uhr auf dem Parkplatz des Aach-Centers geparkt. Am Nachmittag wurde eine handflächengroße Beschädigung an den beiden linken Türen festgestellt. Der Sachschaden beträgt ca. 2000 €.
Die Geschädigte kann sich die Entstehung des Schadens nur auf den beiden Parkplätzen vorstellen.
Mögliche Zeugen werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Stockach, Tel. 07771 / 93910, in Verbindung zu stellen.

Einbruch in Gaststätte
Eigeltingen Während der Betriebsferien des Gasthauses Lamm drangen bislang noch unbekannte Täter in der Zeit zwischen Dienstagabend, 24.11.09, und Donnerstagvormittag, 26.11.09, in das Gebäude ein und entwendeten einen nicht unbeträchtlichen Bargeldbetrag, sowie mehrere EC-Karten.
Nach bisherigen Erkenntnissen, muss davon ausgegangen werden, dass der oder die Täter die Abdeckung zum Kellerabgang öffnete und so in den Getränkekeller gelangen konnte. Im Innern wurden sowohl Türen zum Schankraum, in die Küche und zu der über der Gaststätte liegenden Wohnung aufgebrochen und Behältnisse durchwühlt.
Für Hinweise die zur Ergreifung der Täterschaft führen wurde durch den Geschädigten eine Prämie von 500 € ausgesetzt.
Hinweise werden ans Polizeirevier Stockach, Tel. 07771 / 93910, erbeten.