02.10.2009:
Vorsicht vor Anzeigenwerbern
Derzeit gehen bei Gewerbetreibenden im Landkreis Konstanz Werbeanrufe zum Abschluss von Anzeigenverträgen, beispielsweise für Ratgeberbroschüren, im Sicherheitsbereich oder Jugendschutz ein.
Entgegen der neuen gesetzlichen Regelung zur Telefonwerbung werden teilweise die Rufnummern der Anrufer unterdrückt, sodass ein späterer Rückruf nicht möglich ist.
Zum Schutz der Verbraucher vor unliebsamen Überraschungen gibt die Polizei folgende Tipps:
• Vorsicht bei telefonischer Anzeigenwerbung und mündlichen Vereinbarungen.
• Ist der Werber bekannt und bestanden früher schon einmal vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen.
• Ist der Name, die komplette Anschrift und das Anliegen der werbenden Firma klar ersichtlich.
• Lassen Sie sich über die Verbreitung der Publikation und Ihrer Anzeige genau, am besten schriftlich, informieren.
• Prüfen Sie Verträge und Aufträge vor der Unterschrift gründlich, lesen Sie den ganzen Text sorgfältig durch. Entspricht er zweifelsfrei dem, was Sie in Auftrag geben und bezahlen wollen? Wie oft soll die Anzeige erscheinen?
• Achten Sie bei Korrekturabzügen darauf, ob evtl. mit der Freigabe ein neuer Anzeigenauftrag verbunden ist.
• Stimmt das Preis-/Leistungsverhältnis
Für weitere Informationen steht Ihnen die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle zur Verfügung. Im Landkreis Konstanz wenden Sie sich bitte an Herrn Droth, Tel: 07531/995-1162.
Informieren Sie sich auch in der Internetseite der Polizei unter Polizeiliche Kriminalprävention - So schützen Sie sich vor Kriminalität. Ihre Polizei..
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