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Werbeverkaufsveranstaltungen geschlossen
Konstanz / Gottmadingen Am Dienstag wurde der Polizei von einem Mitbürger mitgeteilt, dass er von einer Firma FEINKOST MÖWE aus Oldenburg eingeladen sei. Laut Einladung würde er 349,- € als Willkommensgeschenk und einen großen Feinkostkorb erhalten. Die Veranstaltung würde am Mittwoch, um 09.30 Uhr, in einem Restaurant in einem Konstanzer Stadtteil stattfinden.
Aufgrund der Aufmachung des Einladungsschreibens war von einer Werbeverkaufsveranstaltung auszugehen zu der ein unbestimmter Personenkreis eingeladen wurde.
Weil solche Veranstaltungen nach der Gewerbeordnung zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen und bei der Stadt Konstanz keine Veranstaltung angemeldet war, wurde die Veranstaltung durch die Polizei und das Gewerbeamt aufgesucht.
In einem Nebenraum war ein Projektor zur Präsentation aufgebaut und auf einem Tisch
Arm- und Beintrainer
Dampfbügeleisen
Topfsets
Manikür und Make up Sets
Porzellanpuppen und
Mikrofaser- Bettwäsche offensichtlich zum Verkauf ausgestellt
Die in dem Nebenraum anwesenden 24 Personen erklärten auf Nachfrage, dass sie der Einladung gefolgt wären, aber zuvor noch nie Kontakt mit der Firma Feinkost Möwe hatten.
Die beiden 33 und 43 Jahre alten mutmaßlichen Verkäufer verhielten sich bei der Kontrolle völlig unkooperativ und gaben außer ihren Personalien lediglich an nur für den Auf- und Abbau verantwortlich zu sein, sie wären selbständig und ein Gewerbe sei angemeldet. Mit der eigentlichen Veranstaltung hätten sie nichts zu tun, sie würden noch eine Person erwarten, die dann die Veranstaltung leiten würde.
Obwohl die Betroffenen versichert haben niemanden oder nur den eigenen Rechtsanwalt von der polizeilichen Kontrolle unterrichtet zu haben, kam kein "Verantwortlicher" mehr. Die beiden Betroffenen waren mit einem Kleintransporter angereist, der mit den Artikeln nahezu vollgeladen war, die im Veranstaltungsraum auf dem Tisch aufgebaut waren und mit Kartons in denen sich einfache, kostengünstige Lebensmittel befanden.
Die Waren im Karton wichen deutlich von den auf der Einladung angepriesenen hochwertigen Waren ab.
Das Fahrzeug war auf eine anders lautende Firma zugelassen, die aber die gleiche Adresse hatte, wie die Wohnanschrift des 43 Jährigen.
Der 33-jährige war schon mehrfach einschlägig in der gleichen Art aufgetreten.
Die Versammlung wurde aufgelöst.
Eine Erklärung, warum keiner der Teilnehmer die versprochenen 349 € erhalten sollte, blieb den Betroffenen durch den Einsatz von Polizei und Ordnungsamt erspart.
Die Polizeibeamten wussten, dass für Mittwochnachmittag eine gleiche Einladung in ein Lokal nach Gottmadingen verschickt worden war und informierten ihre Kollegen in Singen.
Kurz nach 15.00 Uhr erschien der Kollege aus Singen mit einem Vertreter der Gemeinde Gottmadingen.
Die Kontrolleure hörten sich aber die Ausflüchte der beiden gleichen Personen nicht lange an, sondern sprachen sie recht bald mit den ihnen von der Kontrolle am Vormittag bekannten Namen an. Gleiche Ausflüchte wie am Vormittag in Konstanz ließen sie nicht gelten.
Neben Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung folgt auch eine Meldung an die Wettbewerbszentrale.
Die ca. 25 Personen in Gottmadingen waren selbst angereist und wollten sich, wohl in der Hoffnung auf das Geschenk von 349 €, die Veranstaltung „nur mal anschauen“.
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