Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Anhang 8234
nur mal so btw...
und dann noch dies hier... :
Diskussion über EM-Autofahnen
Die Frage, ob Autolenker die mittlerweile beliebten EM-Fähnchen an ihre Pkws montieren dürfen oder nicht, beschäftigt derzeit eine ganze Reihe von Verkehrs- und Polizeijuristen.
ÖAMTC-Rechtsexperte Ralph Wiplinger zufolge ist das Anbringen von Fahnen laut Kraftfahrgesetz erlaubt, laut der entsprechenden Durchführungsverordnung aber verboten. Klar ist aber, dass von den Fahnen keinerlei Verletzungsgefahr ausgehen darf.
Eine Wiener Polizeijuristin sagt, dass das Anbringen von Staatsflaggen nur auf Fahrzeugen hoher Staatsbeamter erlaubt, sonst aber grundsätzlich verboten sei.
KFG gegen Durchführungsverordnung
Laut Autofahrerclub ÖAMTC gibt es zwei Bestimmungen, die ganz klar regeln, ob Fahnen auf das Auto montiert werden dürfen oder nicht: und zwar der Paragraf 54 des Kraftfahrgesetzes und der Paragraf 26a der Durchführungsverordnung zum Kraftfahrgesetz, so Verkehrsjurist Wiplinger.
Strafrahmen von bis zu 5.000 Euro
"Das Führen von - unter anderem - Fahnen an anderen als den Kraftfahrzeugen und Anhängern, an denen sie angebracht sein müssen oder geführt werden dürfen, ist nach den Bestimmungen des Paragrafen 26a der Durchführungsverordnung zum Kraftfahrgesetz eindeutig unzulässig."
"Das Ganze ist verboten und kann bestraft werden. Der Strafrahmen des Kraftfahrgesetzes geht grundsätzlich bis 5.000 Euro. Natürlich wird bei einer erstmaligen Begehung dieser Rahmen bei weitem nicht ausgeschöpft, aber grundsätzlich ist hier mit einer Strafe in der Größenordnung von etwa 36 bis 72 Euro jedenfalls zu rechnen bzw. ist diese Bestrafung auf jeden Fall möglich", sagt Wiplinger.
"Keinesfalls auf einem Privatauto"
Laut der Wiener Polizeijuristin Brigitte Nedbal-Bures regle Paragraf 54, dass Staatsflaggen z. B. mit dem Bundeswappen nur auf Fahrzeugen hoher Staatsbeamter angebracht werden dürfen, keinesfalls aber auf einem Privatauto.
Fußballfans rät sie aber generell davor ab, ihr Fahrzeug zu beflaggen. "Nach dem Kraftfahrgesetz Paragraf 134 können theoretisch Strafen bis zu 5.000 Euro drohen", sagte die Juristin.
Auch Versicherungen raten ab
Auch die Versicherungswirtschaft rät davon ab, mit einer Fahne auf dem Auto herumzufahren. Sollte diese abbrechen und jemanden verletzen oder etwas beschädigen, sei das ein Fall von Leistungsfreiheit. Soll heißen: Der Autofahrer muss dann den verursachten Schaden selbst bezahlen.
Polizei sieht vorläufig von Strafen ab
Gerhard Haag von der Verkehrsabteilung der Polizei: "Wir werden uns vorläufig zurückhalten, bis eine genaue Klärung erfolgt ist. Nächste Woche ist eine Besprechung mit dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung, und dort wird die weitere Vorgangsweise besprochen. Derzeit laufen auch Versuche seitens der Landesregierung, ob etwas Gravierendes passieren kann oder nicht. Bis zum Ergebnis dieser Besprechung werden wir mit Abmahnungen vorgehen, es sei denn, dass eine Fahne so angebracht ist, dass sie die Verkehrssicherheit gefährdet."
Flagge mit Bundeswappen ist tabu
Übrigens: Eine Österreich-Flagge mit Bundeswappen ist absolut tabu und nur für Fahrzeuge hoher Politiker vorgesehen.
Quelle: Diskussion über EM-Autofahnen - oesterreich.ORF.at
Unfassbar was es alles gibt... scheint ganz grossartige Langeweile auf dem Vormarsch zu sein...