Damit die Erholung nach dem Urlaub nicht verpufft

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres: Tipps der Polizei beugen unschönen Erlebnissen mit Langfingern, Einbrechern und Gaunern vor.

Viele tausend Bundesbürger nehmen die Ferienzeit zum Anlass, um dem Alltagstrott zu entfliehen und zu verreisen. Die im Urlaub getankte Erholung kann bei der Heimkehr jedoch dann schnell verpuffen, wenn man eine verwüstete und ausgeräumte Wohnung vorfindet. Doch auch während des Urlaubs und auf dem Weg dorthin lauern Gefahren vor Dieben, Einbrechern und Gaunern. Im Infoblatt „Sicherheit im Urlaub“ unter Ihre Polizei - So schützen Sie sich vor Kriminalität. Ihre Polizei. und im Faltblatt „Langfinger machen niemals Urlaub! Diebstahl und Raub auf Reisen“ gibt die Polizei Tipps, die Urlaubern dabei helfen, sich zu schützen. Vorsicht ist auch beim Kauf von Arzneimitteln geboten, denn es besteht die Gefahr, gefälschte Präparate zu erwerben.

Bereits vor der Reise sollten Vorkehrungen zur Sicherung des Hauses oder der Wohnung getroffen werden. Um Einbrechern den Weg in die eigenen vier Wände zu erschweren und vor Urlaubsantritt die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, helfen Ratschläge der Polizei:

Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit stets verschließen und die Haustür zweifach abschließen.

Alle Hinweise, die darauf hindeuten, dass die Wohnung oder das Haus unbewohnt sind, sind zu vermeiden. Ständig heruntergelassene Rollläden, zugezogene Vorhänge, überquellende Briefkästen oder verräterische Anrufbeantworteransagen („Wir sind im Urlaub“) sind Indizien, nach denen Einbrecher Ausschau halten. Auch der ungemähte Rasen könnte signalisieren: Hier ist niemand zu Hause.

Freunde, Verwandte, Bekannte oder Nachbarn bitten, das Haus oder die Wohnung während der Abwesenheit bewohnt aussehen zu lassen, indem sie den Briefkasten leeren sowie Rollläden, Vorhänge, Beleuchtung, Radio und Fernseher zu unregelmäßigen Zeiten betätigen. Denn die Erfahrungen der Polizei zeigen, dass eine aufmerksame Nachbarschaft entscheidend hilft, den ungebetenen Gästen die Tour zu vermasseln.

Räume über Zeitschaltuhren so beleuchten, damit Fremde nicht erkennen können, dass die Wohnung oder das Haus unbewohnt ist.

Nicht weggeschlossene Mülltonnen oder Gartenmöbel sind für Einbrecher geradezu eine Einladung, übers Fenster in die Wohnung einzusteigen.

Auch auf der Fahrt und insbesondere am Urlaubsort sind Urlauber für Langfinger und unseriöse Geschäftemacher eine begehrte Zielgruppe. Damit Urlauber unbeschadet an ihrem Ferienziel ankommen und auch dort vor unschönen Erlebnissen verschont bleiben, hat die Polizei folgende Tipps parat:

  • Im Auto sollten keine Wertsachen zurückgelassen werden, auch nicht „versteckt“ oder im Kofferraum.

  • Fenster, Türen und das Schiebedach des Autos müssen immer verschlossen sein.

  • Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere sollten in verschlossenen Innentaschen der Kleidung, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht am Körper getragen werden.

  • Vorsicht ist auch im Gedränge größerer Menschenmengen an Touristenattraktionen, Haltestellen, Bahnhöfen, Flugplätzen sowie in Bussen und Bahnen geboten: Hier sind Taschendiebe besonders aktiv.

  • Handtaschen und Kameras sollten immer bei sich getragen und nicht abgelegt oder an die Stuhllehne gehängt werden.

  • Bei „fliegenden Händlern“ oder „Flüsterhändlern“ sollte nicht gekauft werden. Hier ist der Betrug vorprogrammiert.

  • Reinfallen sollten Urlauber auch nicht auf Mitleid erregende Geschichten von Landsleuten, denen sie mit Geld aus einer angeblichen Notlage helfen sollen. In echten Notfällen helfen Automobilclubs und die deutschen Auslandsvertretungen weiter.


Experten empfehlen zudem, regelmäßig benötigte Arzneimittel in der Reiseapotheke mit sich zu führen. Werden im Urlaubsland weitere Arzneimittel benötigt, sollten diese nur in offiziellen bzw. als solche erkennbaren Apotheken und nicht auf offenen Märkten oder ähnlichen Geschäften gekauft werden. Dort besteht die Gefahr, gefälschte Präparate zu erwerben, die in Zusammensetzung und gesundheitlicher Wirkung nicht einschätzbar sind. Darüber hinaus unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt kommen, die für den Verbraucher unbedenklich sind.
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten dürfen Reisende nur die Menge an Medikamenten einführen, die zum persönlichen Bedarf bestimmt ist. Die Einfuhr im Postversand ist nur über Apotheken erlaubt. Für andere Medikamente entgeltlich mitzubringen, ist verboten. Auch dürfen die Arzneimittel nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sein.

Weitere Informationen:
Ihre Polizei - So schützen Sie sich vor Kriminalität. Ihre Polizei.

Quelle:
Polizeidirektion Konstanz